04.01.2021 | Arbeitsrecht | ID: 1080508

Weihnachtsgutschein statt Weihnachtsfeier noch bis 31.01.2021 steuerfrei!

WEKA (aga)

Da Corona bedingt die Firmenweihnachtsfeiern ausfielen, kann der Arbeitgeber anstelle dessen steuerfreie Gutscheine an seine Arbeitnehmer ausgeben.

Wurde im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 steuerfreie Gutscheine im Wert von bis zu EUR 365,– an seine Arbeitnehmer ausgeben (vgl § 124 b Z 371 EStG idF Covid-19-StMG). Die Gutscheine sind auch sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei (vgl § 746 Abs 3 ASVG idF 2.SVÄG 2020). Die Weihnachtsgutscheine sind auch nicht beim Freibetrag von EUR 186,– für erhaltene Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen zu berücksichtigen.

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