Senkung des IESG-Zuschlages ab 1.1.2022
Der Arbeitgeber hat für bestimmte Arbeitnehmer den IESG-Zuschlag zu entrichten. Dieser wird mit 1.1.2022 halbiert.
Der IESG-Zuschlag beträgt ab 01.01.2022 0,10 % (davor: 0,20 %) der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten zu leisten (auch für freie Dienstnehmer).