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Leitsätze
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§ 364 Abs 2 ABGB – Lärmbelästigung durch Musikanlage
Besondere Umstände (Krankheit, Aufenthalt von Kleinkindern) können eine besondere nachbarrechtliche Rücksichtnahme gebieten.Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 62/09x | OGH vom 29.10.2009 | Dokument-ID: 249370 -
§ 97 ABGB – Zahlung von Wohnungserhaltungskosten
Ein Anspruch nach § 97 ABGB besteht nur bzgl einer Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten dient. Zweck dieser Bestimmung ist es, dem betroffenen Ehegatten jene Wohnmöglichkeit zu erhalten, die ihm bisher zur Deckung des den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Bedürfnisses gedient hat.Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 61/10i | OGH vom 08.06.2010 | Dokument-ID: 259240 -
Abbruchauftrag – eigenmächtige Räumung eines Bestandobjektes von den Fahrnissen Dritter iZm Selbsthilfe gem § 19 ABGB
Selbst wenn die Verwaltungsbehörde von der dauernden Unbenutzbarkeit einer Bestandsache ausgeht, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, das Bestehen einer Wiederherstellungspflicht sowie deren technische und wirtschaftliche Realisierungschance überprüfen zu lassen.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 255/08h | OGH vom 25.03.2009 | Dokument-ID: 245163 -
Abgrenzung von Leihe und Miete
Der Erwerber einer Bestandsache wird Rechtsnachfolger bei Mietverhältnissen, nicht aber im Fall einer Wohnungsleihe. Werden nicht nur Gebrauchskosten, sondern auch darüber hinausgehende Zahlungen geleistet, liegt eine Miete vor.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 132/08f | OGH vom 16.09.2008 | Dokument-ID: 377615 -
Abgrenzung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht
Verträge, die keine reinen Miet- oder Pachtverträge sind, müssen im Rahmen eines Vergleichs der typischen Merkmale der Vertragstypen danach untersucht werden, welche Elemente in einer Gesamtbetrachtung überwiegen.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 12/13t | OGH vom 04.03.2013 | Dokument-ID: 562502 -
Abgrenzung zwischen gravierender und geringfügiger Änderung einer bewilligten baulichen Maßnahme
Eine gravierende, zustimmungspflichtige Änderung von bewilligten Baumaßnahmen liegt vor, wenn sie mit Letzteren keine Identität mehr aufweist. Die Änderungen sind grundsätzlich in ihrer Gesamtheit zu beurteilen, außer sie stehen in keinem untrennbaren Zusammenhang. Diesfalls sind sie einzeln dahingehend zu prüfen, ob wegen ihrer Geringfügigkeit nicht ohnehin eine zustimmungsfreie Änderung vorliegt bzw sind sie einzeln in die Kategorien des § 16 Abs 2 Z 1 und 2 WEG 2002 einzuordnen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/19m | OGH vom 19.11.2020 | Dokument-ID: 1086157 -
Abrechnung iZm gefälschten/unrichtigen Belegen
Ergibt erst eine ex-post-Betrachtung, dass gegen die Eigentümergemeinschaft geltend gemachte und vom Verwalter beglichene Forderungen nicht bestanden, macht dies nicht die Abrechnung als solche unrichtig, sondern lässt Rückforderungsansprüche der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Zahlungsempfänger entstehen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 274/08t | OGH vom 01.09.2009 | Dokument-ID: 244898 -
Abrechnung nach Nutzflächen: Auslegung des WE-Vertrages
Der Wohnungseigentumsvertrag sowie Vereinbarungen nach § 32 Abs 2 WEG 2002, die der Schriftform bedürfen, sind nach dem einer objektiven Auslegung zugänglichen Wortlaut zu interpretieren. Sämtliche Aufwendungen der Liegenschaft sind gem § 52 Abs 1 Z 6 iVm § 20 Abs 3 WEG 2002 auf die Wohnungseigentümer sämtlicher Objekte nach dem Verhältnis der Nutzflächen aufzuteilen.Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 99/21a | OGH vom 31.05.2021 | Dokument-ID: 1098393 -
Abstellflächen als zubehörwohnungseigentumstauglich?
Die Wartungs- und Instandhaltungspflicht, dass den anderen Miteigentümern kein Nachteil erwächst, erstreckt sich auch auf das Zubehörwohnungseigentum im Sinne des § 1 Abs 2 WEG 1975.WEKA (skn) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 173/01d | OGH vom 09.10.2001 | Dokument-ID: 374670 -
Abtretbarkeit von Abrechnungsansprüchen von Wohnungseigentümern gegen Wohnungseigentumsverwalter
Der Wohnungseigentümer kann seinen gegen den Verwalter bestehenden Rechnungslegungsanspruch auch für bereits zurückliegende Zeiträume an den Erwerber seines Objektes abtreten.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 245/06z | OGH vom 29.12.2006 | Dokument-ID: 374740