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Leitsätze
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Zwangsversteigerungsverfahren über eine Eigentumswohnung
Die (relative) Unwirksamkeit eines Mietvertragsabschlusses iSd § 138 Abs 2 EO kann im Exekutionsverfahren nicht geltend gemacht werden.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 197/12z | OGH vom 23.10.2012 | Dokument-ID: 525997 -
Zutrittsrecht eines Vermieters bzw. Ausschlussrecht des Mieters gestützt auf Mietvertragsklauseln
Der Übergang eines Mietobjekts in das Eigentum des Mieters als Käufer samt aller dazugehörigen Benutzungs- und Betretungsrechte bzw. der Verlust dieser für den Vermieter als Verkäufer kann nicht durch das bloße Wahrnehmen einer Kaufoption geschehen.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 42/13b | OGH vom 19.09.2013 | Dokument-ID: 634550 -
Zuständigkeit bei der Geltendmachung von Forderungen der Eigentümergemeinschaft
Forderungen der Eigentümergemeinschaft gegenüber Wohnungseigentümern auf Tragung der Liegenschaftsaufwendungen und Beiträge zur Rücklage stellen wegen der Rechtspersönlichkeit der Eigentümergemeinschaft keine Streitigkeit zwischen den Teilhabern dar.Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 28/12x | OGH vom 20.03.2012 | Dokument-ID: 423887 -
Zustimmungspflicht aller Mit- und Wohnungseigentümer für das Nutzwert- bzw Parifizierungsverfahren erforderlich?
Zwar fordert § 56 Abs 12 letzter Satz WEG 2002 eine Zustimmungspflicht aller Mit- und Wohnungseigentümer zur Wohnungseigentumsbegründung, für das Nutzwert- bzw Parifizierungsverfahren ist allerdings unbeachtlich, ob eine solche bereits erteilt wurde.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 210/11k | OGH vom 24.04.2012 | Dokument-ID: 622878 -
Zustimmung aller Miteigentümer nach § 10 Abs 3 Satz 3 WEG 2002 auch bei Nutzwertfestsetzung durch Schlichtungsstelle?
Nach eindeutigem Wortlaut des § 10 Abs 3 WEG 2002 ist die Zustimmung der Miteigentümer bei gerichtlicher Nutzwertfestsetzung, die im konkreten Fall durch diejenige der Schlichtungsstelle ersetzt wurde, erforderlich. Dies ist nicht von der Parteistellung der übrigen Miteigentümer im Verfahren zur Nutzwert-(neu-)festsetzung abhängig.WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 40/17v | OGH vom 04.05.2017 | Dokument-ID: 932189 -
Zustellung durch Anschlag iSd § 52 Abs 2 Z 4 WEG iVm § 24 Abs 5 WEG
Personen, denen die Kenntnisnahme von Hausanschlägen im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren, etwa durch einen anderen Wohnsitz, erschwert ist, trifft eine besondere Obliegenheit; sie haben sicherzustellen, dass sie auf geeignete Art, etwa durch Information anderer Personen, von den Hausanschlägen erfahren.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 104/09v | OGH vom 09.06.2009 | Dokument-ID: 260379 -
Zustellung der Exekutionsbewilligung an verpflichtete Partei als Voraussetzung für Eintritt in die Verfahrensrechte?
Wenn der Ehegatte als Erwerber des vormals seiner (geschiedenen) Ehefrau gehörenden Wohnungseigentumsanteils vor Anmerkung eines gegen die Frau anhängigen Zwangsversteigerungsverfahrens Eigentum daran erwirbt, ist die Exekution auf beide verbundene Mindestanteile gem § 13 Abs 1 WEG 2002 unzulässig.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 180/09f | OGH vom 30.09.2009 | Dokument-ID: 252504 -
Zuschläge oder Abstriche vom Richtwertmietzins und Zuständigkeit des OGH
§ 16 Abs 2 Satz 2 MRG fordert bei der Vornahme von Zuschlägen oder Abstrichen vom Richtwert, sich an der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens zu orientieren.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 133/10k | OGH vom 23.09.2010 | Dokument-ID: 243040 -
Zusammenrechnung bei Ansprüchen aus individuellen Bauträgerverträgen?
Vertragliche Schadenersatzansprüche von Wohnungseigentümern gegenüber Bauträgern sind grundsätzlich von den Eigentümern geltend zu machen. § 18 Abs 2 WEG 2002 normiert aber, dass die Wohnungseigentümer Ansprüche, die die Liegenschaft betreffen, an die Eigentümergemeinschaft abtreten können. Dieser Fall hat kaum prozessrechtliche Konsequenzen, allerdings müssen die zedierten Ansprüche zusammengerechnet werden, sollte zwischen den Eigentümern eine materielle Streitgenossenschaft vorliegen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 110/19f | OGH vom 28.08.2019 | Dokument-ID: 1046309 -
Zusammenlegung von Wohnungseigentumsobjekten
Bei einer Zusammenlegung von Wohnungseigentumsobjekten mit solchen, die im schlichten Miteigentum aller stehen, handelt es sich um substanzielle tatsächliche und rechtliche Änderungen und bedarf der Zustimmung aller Teilhaber.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 162/10z | OGH vom 24.01.2011 | Dokument-ID: 301675