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Betriebskosten
Bei Betriebskosten handelt es sich um laufende und regelmäßige wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit einer Liegenschaft. Im Anwendungsbereich des MRG sind die Betriebskosten in einem taxativen Katalog klar festgelegt.
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Anwendungsbereich
Betriebskosten können im Bereich des MRG oder im Bereich des ABGB geregelt sein. Das MRG definiert in seinem § 21, was unter Betriebskosten unter dem Regime dieses Gesetzes zu verstehen ist.
Fachbeitrag Betriebskosten – Anwendungsbereich -
Betriebskostenabrechnung
Der Vermieter hat die im Lauf des Kalenderjahres fällig gewordenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen; er hat die Abrechnung an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen und den Hauptmietern in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren.
Fachbeitrag Betriebskostenabrechnung
Fachbeitrag Betriebskostenabrechnung - Häufige Fragen -
Heizkosten
Alles zum Thema Heizkosten und Heizkostenabrechnung ist im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) geregelt. Sie sind als Teil der Betriebskosten zu sehen.
Vorschrift Heizkostenabrechnungsgesetz im Volltext -
Schädlingsbekämpfung
Hiezu zählen die Kosten jeder objektiv erforderlichen Schädlingsbekämpfungsmaßnahme, ohne dass es auf behördliche Anordnung ankommt. Die Schädlingsbekämpfung ist daher nicht auf die Vertilgung von Ratten beschränkt.