Eigentümergemeinschaft

Gemäß § 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002 bilden alle Wohnungseigentümer zur Verwaltung der Liegenschaft die Eigentümergemeinschaft. Diese hat bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie zahlreiche Muster, Checklisten und Fachinformation ua auch zur Benützungsregelung und zum Nutzwert.

  • Eigentümergemeinschaft - Allgemeines

  • Miteigentum

    Miteigentümer haben bestimmte Rechte und Pflichten. Hierzu finden Sie hilfreiche Checklisten sowie weitere hilfreiche Muster zum Thema.

  • Benützungsregelung

    Die Wohnungseigentümer können gemäß § 17 Abs 1 WEG 2002 schriftlich eine Vereinbarung über die Benützung der verfügbaren Allgemeinflächen der Liegenschaft treffen

  • Nutzwert

    Hier finden sie hilfreiche Muster zum Nutzwert.

  • Rechte und Pflichten

    Hier finden Sie hilfreiche Checklisten zu den Rechten und Pflichten des

    • Miteigentümers
    • Wohnungseigentumsbewerbers
    • Wohnungseigentumsorganisators
  • Abstimmung