Kaution/Ablöse

Eine Kaution ist eine Art Versicherung des Vermieters für etwaige, durch den Mieter nachweislich angerichtete Beschädigungen oder Mietzinsrückstände bei Beendigung des Mietverhältnisses. Eine Ablöse hingegen erhält ein Hauptmieter gemäß § 10 MRG für Aufwendungen zur wesentlichen Verbesserung der Wohnung, die er in den letzten 20 Jahren getätigt hat.

  • Kaution

    Hier finden Sie hilfreiche Fachinformation zum Thema.

  • Ablöse

    Sowohl in § 10 MRG als auch in § 1097 ABGB sind Regelungen zur Ablöse enthalten. Hier finden Sie hilfreiche Anträge auf Rückzahlung einer Ablöse.

  • Aufwandersatz

    Hilfreiches Muster zum Aufwandersatz