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Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG)
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I. Abschnitt § 1. - § 4.
Allgemeine Bestimmungen -
II. Abschnitt § 5. - § 15.
Aufteilung der verbrauchsabhängigen Versorgungskosten und Ermittlung der Verbrauchsanteile- § 5. Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung
- § 6. Ausstattung mit Vorrichtungen zur Erfassung (Messung) der Verbrauchsanteile
- § 7. Maßnahmen zur sparsameren Nutzung von Energie
- § 8. Stammblatt; Prüfpflichten
- § 9. Trennung der Versorgungskosten für Heizung und Warmwasser
- § 10. Verbrauchsabhängige Aufteilung der gesamten Versorgungskosten
- § 11. Ermittlung der Verbrauchsanteile
- § 12. Aufteilung der nicht verbrauchsabhängigen Anteile an den Versorgungskosten
- § 13. Zulässige Vereinbarungen; ergänzende Regelungen
- § 14. Wechsel des Abnehmers oder Abgebers
- § 15. Ersichtlichmachung der Aufteilungsschlüssel im Grundbuch
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III. Abschnitt § 16. - § 24b.
Abrechnung- § 16. Abrechnungsperiode
- § 17. Abrechnung der Versorgungskosten
- § 18. Information über die Abrechnung (Abrechnungsübersicht)
- § 19. Einsicht in Abrechnung und Belegsammlung
- § 20. Durchsetzung der Abrechnung
- § 21. Vorauszahlung und Folgen der Abrechnung
- § 22. Nachträgliche Berichtigung der Abrechnung
- § 23. Zwischenermittlung; Überschüsse und Fehlbeträge
- § 24. Genehmigung der Abrechnung
- § 24a. Nachträgliche Inbetriebnahme einer Zusatzheizung
- § 24b. Abnehmern gleichgestellte Personen
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IV. Abschnitt § 25.
Besondere Verfahrensvorschriften -
V. Abschnitt § 26.
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VI. Abschnitt § 27.
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VII. Abschnitt § 28.
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VIII. Abschnitt § 29. - § 30.
Schluß- und Übergangsbestimmungen