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Anwendungsbereich
Betriebskosten können im Bereich des MRG oder im Bereich des ABGB geregelt sein. Das MRG definiert in seinem § 21, was unter Betriebskosten unter dem Regime dieses Gesetzes zu verstehen ist.
Fachbeitrag Betriebskosten – Anwendungsbereich
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Antrag auf Feststellung (Überprüfung) der Höhe einer Betriebskostenposition
Hier finden Sie einen Antrag des Hauptmieters auf Feststellung (Überprüfung) der Höhe einer Betriebskostenposition bei Betriebskosteneinzelvorschreibung.WEKA (bna) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 877325 -
Antrag auf Feststellung einer Betriebskostenposition
Hier finden Sie einen Antrag des Hauptmieters auf Feststellung, ob eine verrechnete Ausgabe als eine entsprechende Betriebskostenposition anzusehen ist.WEKA (bna) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 877332 -
Betriebskosten
Bei Betriebskosten handelt es sich um laufende und regelmäßige wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit einer Liegenschaft. Im Anwendungsbereich des MRG sind die Betriebskosten in einem taxativen Katalog klar festgelegt.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277012