Lärmschutzklauseln in Verträgen und Hörverlust-Simulatoren
Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit. Am Arbeitsplatz ist Lärm eine Fehlerquelle und ein Sicherheitsrisiko. Informieren Sie sich über die 3 Tipps zum Umgang mit Lärm vom Einkauf bis zur Unterweisung mit einem Hörverlust-Simulator.
Dauerhafter Schaden, der gut vermeidbar ist
Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Sie kann es dauerhaft erschweren, aktiv am sozialen Leben teilzunehmen. Sie bedeutet, dass man auch all das nicht gut hört, das man gerne hören möchte. Am Arbeitsplatz hat sie darüber hinaus zur Folge, dass man Worte oder Signale nicht gut wahrnimmt, die man aus Qualitäts- oder Sicherheitsgründen unbedingt klar hören muss.
Lärmschutz im Betrieb ist Pflicht
Lärmschwerhörigkeit ist noch immer mit großem Abstand die Berufskrankheit Nr 1. Laut § 65 ASchG und Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) sind deshalb alle Betriebe zur Lärmminimierung verpflichtet. Das umfasst ua die Konstruktion von Maschinen, die Ausrüstung von Arbeits- und Aufenthaltsräumen, die Arbeitsorganisation, den Einsatz von angepasstem Gehörschutz, Unterweisungen, Untersuchungen und Lärm-Messungen.
Tipp 1: Lärmklauseln – Lärmschutz beginnt schon beim Einkauf
Lärmschutz beginnt somit schon beim Einkauf, mit der Anschaffung von lärmarmen Geräten. Empfehlenswert ist, mit den Herstellern eine Lärmklausel zu vereinbaren. Diese sollte die Höchstwerte für die Lärmbelastung bei definierten Betriebszuständen und Umgebungsbedingungen (z. B. Reflexionseinfluss bei Aufstellung in Räumen) verbindlich festlegen.
Tipp 2: Technische und bauliche Maßnahmen
Ziel ist es, die Schallausbreitung im Arbeitsbereich zu vermindern. Dies gelingt zB mit:
- lärmgeminderte Druckluftdüsen statt konventioneller Druckluftdüsen
- lärmgeminderte Sägeblätter statt konventioneller Sägeblätter
- Kapseln, Ummanteln bzw Einhausung von Lärmquellen
Bauliche Maßnahmen müssen auf Basis der OIB-Richtlinie (Schallschutz) umgesetzt werden – Wände und Decken sowie Zwischenwände müssen Lärm und reflektierten Lärm reduzieren, raumakustische Maßnahmen (Montage von schallabsorbierenden Materialien im Raum)
Tipp 3: Unterweisung mittels „Hörverlust Simulator“
Wenn Ihre Mitarbeiter Ihre Lärmschutz-Unterweisung nicht mehr „hören können“: Nützen Sie „Hörverlust-Simulatoren“, die auf Youtube kostenlos abrufbar sind („Hörverlust Simulator“ im Suchfeld eingeben). So können Sie Ihre Mitarbeiter direkt spüren lassen, wie drastisch die Folgen einer Hörminderung sind.
Quellen
AUVA Evaluierung von Lärmbelastungen
Youtube Treffer zu "Hörverlust Simulator" (abgerufen am 12.4.2022)