Sicherheit auf Baustellen – Rechtliche Vorgaben und Baustelleneinrichtung
Zahlreiche rechtliche Vorgaben widmen sich der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bereits bei der Planung und Baustelleneinrichtung ist auf einen sicheren Ablauf des Baugeschehens zu achten.
Die Durchführung von Bauarbeiten zählt zu den gefährlichsten Arbeiten. Im Vergleich zu den in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer:innen passieren die meisten Unfälle, insbesondere jene Unfälle mit schwereren oder sogar tödlichen Verletzungen.
Gesundheitsschutz und Sicherheit auf Baustellen wird vor allem in diesen zwei Bereichen geregelt:
- Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt Verordnungen enthält jene Regelungen, die sich an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer richten.
- Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) enthält jene Regelungen, die sich an die Bauherren (= Auftraggeber) oder Projektleiter:innen (zB Hauptunternehmer:innen) richten.
Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Ziel des BauKG ist eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen beschäftigten Arbeitnehmer:innen durch die Schaffung von Koordinationspflichten für Bauherren und Projektleiter:innen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz, wenn auf Baustellen nach- oder nebeneinander Arbeitnehmer:innen mehrerer Unternehmen im Einsatz sind. Diese Einbeziehung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit wird auf verschiedene Weise gefordert:
- Durch die Einsetzung von Planungs- und Baustellenkoordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz,
- durch die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für bestimmte größere Baustellen und für solche, auf welchen Arbeiten mit besonderen Gefahren für die Arbeitnehmer anfallen,
- durch die Ausarbeitung einer Vorankündigung für größere Baustellen, die den Arbeitsaufsichtsbehörden zu übermitteln ist,
- durch Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten für nach der Fertigstellung von Bauwerken anfallende Arbeiten.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Der Zweck des ASchG liegt in der Prävention von Unfällen und Gesundheitsschäden von Arbeitnehmer:innen. Diese sollen durch den Arbeitnehmerschutz gegen eine Ausbeutung oder vorzeitige Abnützung ihrer Arbeitskraft (persönlicher Arbeitsschutz) und gegen eine Gefährdung ihres Lebens, ihrer Gesundheit und ihrer Sittlichkeit in den Betrieben (technischer Arbeitsschutz) geschützt werden.
Das ASchG verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz im Arbeitsschutz, der Aspekte wie Arbeitsorganisation, Information und Beteiligung der Beschäftigten, Sicherheitsvertrauenspersonen und betriebliche Gremien sowie die Zusammenarbeit von Präventionsfachkräften umfasst. Eine zentrale Rolle spielt die systematische Identifizierung und Bewertung von Gefahren (Arbeitsplatzevaluierung).
Bauarbeiterschutzverordnung
Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) regelt zusätzlich zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer:innen durch Arbeitgeber:innen auf Baustellen. Die BauV enthält teils hoch detaillierte Regelungen zu bestimmten Arbeiten, wie zum Beispiel „Gerüstarbeiten“, „Arbeiten auf Dächern“ oder „Besondere Bauarbeiten mit Deponien, Asbest und Blei.
Sicherheit auf Baustellen: Weitere Schutzverordnungen
Es besteht noch eine Vielzahl an Verordnungen, die zusätzlich mit der Sicherheit auf Baustellen in Verbindung zu bringen sind.
- Arbeitsstättenverordnung
- Persönliche Schutzausrüstungs-Verordnungen (PSA)
- Arbeitsmittelverordnung
- Elektrotechnikverordnung 2020
- Lärm- und Vibrationsverordnung
- Sprengarbeitenverordnung
In Gestalt verschiedener chemischer Bauprodukte lauern neue Gesundheitsgefahren in der Bauindustrie. Damit gilt es, zusätzlich zum ArbeitnehmerInnenschutz auch chemikalienrechtliche Regelungen zu beachten. So etwa die REACH-Verordnung, die beispielsweise das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU beschränkt.
Baustelleneinrichtung
Als Baustelleneinrichtung bezeichnet man alle für die Errichtung einer baulichen Anlage erforderlichen Maßnahmen, wie Baustromanschluss und -verteilung, Baustoffe, Geräte und Maschinen, Baucontainer (ua Aufenthaltscontainer, Lagercontainer, Sanitätscontainer) und weitere Vorgaben, um einen sicheren Ablauf des Baugeschehens zu gewährleisten. Dazu ist es jedenfalls wichtig, schon in der Arbeitsvorbereitung entsprechende Lagerflächen sowie Aufstellungsorte zu definieren und insbesondere auf Verkehrswege und deren Beleuchtung für die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu achten.
Arbeitsplätze und Verkehrswege
Arbeitsplätze und die Zugänge zu diesen sowie sonstige Verkehrswege im Bereich der Baustelle sind ordnungsgemäß anzulegen und in einem solchen Zustand zu erhalten. Alle Arbeitsplätze auf Baustellen müssen bei Gefahr schnell und sicher verlassen werden können.
Erste-Hilfe-Leistung
Auf jeder Baustelle muss bei Verletzungen (wie zB bei Augenverätzungen) oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden können. Die Mindestanzahl an ausgebildeten Ersthelfer:innen ist abhängig von den auf der Baustelle Beschäftigten, um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten.
Trinkwasser, Waschgelegenheiten und Aborte
Auf jeder Baustelle muss den Arbeitnehmer:innen ein den hygienischen Anforderungen entsprechendes sowie hinreichend kühles Trinkwasser oder ein anderes diesen Erfordernissen entsprechendes, gesundheitlich einwandfreies, alkoholfreies Getränk zur Verfügung stehen. Außerdem muss einwandfreies Waschwasser sowie entsprechend ausgestattete Toilettenanlagen zur Verfügung stehen.
Aufenthaltsräume
Werden auf einer Baustelle von einem Arbeitgebenden mehr als fünf Arbeitnehmer:innen beschäftigt und beträgt die voraussichtliche Arbeitsdauer mehr als eine Woche, muss den Arbeitnehmer:innen zum Umkleiden sowie zum Aufenthalt in den Arbeitspausen und bei ungünstiger Witterung ein Aufenthaltsraum zur Verfügung stehen. Eine Studie zeigt, dass Arbeitgeber:innen mehr dazu beitragen könnten, die Beschäftigten vor UV-Strahlung zu schützen.
Brandschutz
Auf jeder Baustelle müssen unter Berücksichtigung der Art der Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren, der Art der brandgefährlichen und explosionsgefährlichen Arbeitsstoffe, insbesondere der leicht brennbaren, leicht entzündlichen oder selbstentzündlichen Abfälle, Rückstände, Putzmaterialien udgl, sowie unter Berücksichtigung der Arbeitsweise, allfälliger Lagerungen sowie des Umfanges und der Lage der Baustelle und der höchstmöglichen Anzahl der anwesenden Personen die erforderlichen geeigneten Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte – wie Löschwasser, Löschsand, Handfeuerlöscher oder fahrbare Feuerlöscher – bereitgehalten werden. Nur so kann die Sicherheit auf Baustellen sichergestellt werden.
Baustrom
Zur Grundausstattung einer Baustelle zählt auch der Anschluss einer elektrischen Anlage an das örtliche Energieversorgungsunternehmen. Elektrische Anlagen sind nach Errichtung, wesentlicher Änderung, wesentlicher Erweiterung oder Instandsetzung einer Prüfung durch Elektrofachkräfte zu unterziehen. Auf Baustellen sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wöchentlich einer Sichtprüfung zu unterziehen. Bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile muss ein Berühren bzw ein Eindringen in die Gefahrenzone mit dem Körper oder mit Werkzeugen wirksam verhindert sein. Diverse Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten.
Arbeitsmittel
Für die Aufstellung und den Betrieb von Arbeitsmitteln – wie Maschinen, selbstfahrende Arbeitsmittel usw. – müssen die Bestimmungen der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) eingehalten werden.
Lagerungen
Materialien und Geräte sind so zu lagern, dass durch deren Herabfallen, Abrutschen, Umfallen oder Wegrollen Arbeitnehmer nicht gefährdet werden und somit die Sicherheit auf Baustellen gegeben ist. Besonders ist das Lagern von Flüssiggas gemäß der Flüssiggasverordnung (FGV) zu beachten (Schutzzonen und Brandschutzzonen). Zusammenlagerungsverbote und Lagermengenbeschränkungen von gefährlichen Arbeitsstoffen sind in der Vorbereitung zur Baustelle zu berücksichtigen. Für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in geschlossenen Bereichen gelten besondere Schutzvorschriften. Die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) und die Druckgaspackungslagerungsverordnung (DGPLV) stellen den Stand der Technik dar.
Die kostenlose Checkliste „Lagerung brennbarer Flüssigkeiten auf Baustellen“ informiert über rechtliche Grundlagen und die Lagerung von brennbaren Stoffen laut VbF.