Plastiksteuer in Großbritannien soll Kreislaufwirtschaft stärken und Lieferketten verändern
Bereits seit April 2022 sind auch österreichische Unternehmen, die Kunststoffverpackungen in das Vereinigte Königreich importieren, von der britischen Kunststoffverpackungssteuer („Plastiksteuer“) betroffen.
Die neue Steuer gilt für Unternehmen, die mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackungen über einen Zeitraum von 12 Monaten in das Vereinigte Königreich importieren. Fällig wird die Steuer für jegliche Kunststoffverpackung, die weniger als 30 % Rezyklat enthält.
Steuerliche Anreize für Kunststoffrezyklate und plastikfreie Materialien
Die Steuer soll einen Anreiz schaffen, Kunststoffrezyklate und alternative, plastikfreie Materialien einzusetzen. Damit soll die Kreislaufwirtschaft gestärkt und globale Lieferketten verändert werden. Die Unternehmen müssen nämlich dokumentieren, woher das Material stammt und wo es voraussichtlich landet, nachdem es die Produktion verlassen hat. Dabei müssen Frage beantwortet werden wie:
- Woher stammen die Materialien?
- Wo und wie wurden sie hergestellt?
- Was passiert mit dem Produkt, wenn es in der gesamten Lieferkette verkauft wird und nachdem der Endkunde es verwendet hat?
Die Beantwortung dieser Fragen erfordert Einblicke in die gesamte Lieferkette und damit eine intensive Auseinandersetzung der Unternehmen mit ihrem eigenen Geschäftsverhalten in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Weitere europäische Länder mit Kunststoffsteuer
In Europa gelten bisher Spanien, Italien und England als Vorreiter mit einer eigenen Kunststoffsteuer, die sich auf den Einsatz von Rezyklaten oder die Recyclingfähigkeit von Verpackungen fokussiert.
Quellen
- www.gov.uk/guidance/check-if-you-need-to-register-for-plastic-packaging-tax
- grossbritannien.ahk.de/dienstleistungen/recycling
- www.weka.de/einkauf-logistik/plastiksteuer-grossbritannien-geht-voran
Sie möchten mehr erfahren?
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit im Unternehmen erhalten Sie in unserem Praxishandbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung.