19.05.2022 | Arbeitsrecht | ID: 1115332

Vier Schritte zum perfekten Dienstzeugnis

WEKA (kre)

Das Erstellen von Dienstzeugnissen bedarf ausführlicher Aufzeichnungen über das beendete Dienstverhältnis, Zeit und Fingerspitzengefühl. Die folgenden vier Schritte bieten Ihnen ein Grundgerüst für diese komplexe Aufgabe.

Das perfekte Dienstzeugnis

Nach der Beendigung eines Dienstverhältnisses sind Sie als Arbeitgeber/in verpflichtet, der/dem ausgeschiedenen Mitarbeiter/in auf Verlangen ein Dienstzeugnis auszustellen. Dabei müssen formale und rechtliche Anforderungen erfüllt und folgende Grundsätze beachtet werden:

  1. Grundsatz der Wahrheit, also keine Gefälligkeitszeugnisse;
  2. Grundsatz der wohlwollenden Formulierung;
  3. Verbot nachteiliger Formulierungen.

Beim Verfassen des perfekten Dienstzeugnisses, das sowohl rechtskonform als auch formal korrekt ist, helfen die folgenden vier einfachen Schritte.

Schritt 1: Die Sprache des Dienstzeugnisses

Grundsätzlich ist ein Dienstzeugnis immer in der Sprache abzufassen, die am Arbeitsort üblich ist. Eine (zusätzliche) Abfassung in einer Fremdsprache ist keine Verpflichtung, sondern allenfalls eine Gefälligkeit seitens der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers.

Schritt 2: Die richtige äußere Form

Eine/ein Mitarbeiter/in kann ein Zeugnis schon beanstanden, wenn die formalen Anforderungen nicht gegeben sind. Folgende formellen Vorgaben sollten daher eingehalten werden:

  • Das Zeugnis muss zwar nicht ausdrücklich als „Dienstzeugnis“ gekennzeichnet sein, es ist aber aus Gründen der einfachen Identifizierbarkeit anzuraten, es als solches zu bezeichnen.
  • Um individualisierbar zu sein, sollte das Zeugnis den Vor- und Zunamen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers, das Geburtsdatum und die genaue Wohnadresse enthalten.
  • Das Zeugnis muss das tatsächliche Ausstelldatum und den Ausstellungsort tragen.
  • Das Zeugnis hat grammatikalisch und optisch einwandfrei zu sein.

Schritt 3: Der korrekte inhaltliche Aufbau

Das Dienstzeugnis sollte wie folgt gegliedert werden:

  1. Personalien
  2. Dauer der Arbeitsleistung
  3. Art der Arbeitsleistung
  4. Beurteilung der Arbeitsleistung und der Person (optional)
  5. Austrittsgrund (nur wenn erwünscht)
  6. Schlussformulierung

Schritt 4: Der formelle Abschluss

Das Dienstzeugnis hat am Ende die Unterschrift sowie das Ausstellungsdatum und den Ausstellungsort zu enthalten.

Das Dienstzeugnis ist mit einer Originalunterschrift der Ausstellerin/des Ausstellers zu versehen. Oftmals unterschreibt das Dienstzeugnis aber nicht die/der Arbeitgeber/in selbst, sondern eine bevollmächtigte Person, beispielsweise die/der direkte Vorgesetzte oder die Personalleitung

Praxistipp für Arbeitnehmer/innen:

Als Datum ist der Tag der Unterzeichnung anzuführen. Eine gesetzliche Regelung, wonach das Zeugnis ein bestimmtes Datum – etwa den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – zu tragen hätte, besteht nicht. Allerdings ist darauf zu achten, dass das Datum nicht zu weit vom Ende des Arbeitsverhältnisses entfernt liegt. Denn ist das Dienstzeugnis mit einem wesentlich späteren Zeitpunkt datiert, könnte eine/ein neue/r Arbeitgeber/in annehmen, dass es mit der Erstellung des Zeugnisses Probleme gab oder möglicherweise ein Prozess über dessen Inhalt geführt wurde.

Ähnliche Beiträge

  • OGH-Entscheidungen zur Beendigung von Dienstverhältnissen bei Nichteinhaltung von COVID-19-Maßnahmen

    Zum Beitrag
  • Kurzarbeit und Beendigung von Dienstverhältnissen

    Zum Beitrag
  • Dienstzeugnisse verfassen: Was ist nicht erlaubt?

    Zum Beitrag

Arbeitshilfen

Produkt-Empfehlungen

Arbeitshilfen

Produkt-Empfehlungen