21.12.2020 | Arbeitsrecht | ID: 270683

Die wichtigsten Werte in der Sozialversicherung für 2021

WEKA (aga)

Für das Kalenderjahr 2021 werden folgende nachstehende Werte für Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbemessungsgrundlage gelten. Dies wurde in BGBl. II Nr. 576/2020 kundgemacht.

Sozialversicherung: Die geplanten SV-Werte für 2021

SV-Werte | Vergleich 2020/2021

 

Wert 2020

Wert 2021

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

460,66

475,86

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

690,99

713,79

Höchstbeitragsgrundlage täglich

179,00

185,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

5.370,00

5.550,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen; GSVG, BSVG

6.265,00

6.475,00

Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen

10.740,00

11.100,00

Die Aufwertungszahl soll 2021 1,033 betragen.

Die Änderungen wurden in BGBl II Nr 576/2020 kundgemacht.

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