Pendlerpauschale bei Corona-Kurzarbeit und Home-Office verlängert!
In der Regel steht die Pendlerpauschale für Tage im Home-Office nicht zu, da kein Aufwand für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte vorliegt. Doch gilt dies auch während der Corona-Krise?
Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund der derzeitigen COVID-19-Krise nicht mehr bzw nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt, bleibt die Pendlerpauschale wie bisher trotz
- Corona-Kurzarbeit
- Home-Office wegen Corona-Krise und
- Dienstverhinderungen wegen Corona-Krise
für Lohnzahlungszeiträume bis 31.03.2021 weiterhin steuerfrei.