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Kürzlich aktualisiert
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Drohnen im Brandschutz
Neue Technologien, wie zB der Einsatz von Drohnen, helfen auch in Brandfällen entsprechend rasch die richtigen Entscheidungen zu treffen, um Schäden noch schneller und effizienter eindämmen zu können.Ivo Lagler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1175611 -
Sicherheitsanforderungen an Einzelladeplätze und Batterieladeräume
An dieser Stelle finden Sie umfangreiche Erläurterungen zu den Sicherheitsanforderungen an Einzelladeplätze (Ladestellen) und Batterieladeräume inkl Sicherheitskennzeichnungen.Redaktion WEKA - Ulrike Riedl - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987243 -
Sauerstoff-Reduktionsanlagen – betriebliche Anforderungen
Sauerstoff-Reduktionsanlagen dürfen nicht eingesetzt werden, wenn Brandlasten vorliegen, die für die Verbrennung nicht auf Sauerstoff aus der Umgebungsluft angewiesen sind. Dazu zählen zB Feuerwerkskörper, Sprengmittel oder Peroxide.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985182 -
Sauerstoff-Reduktionsanlagen – Eigenkontrollen, Wartung, Revision
Die TRVB sieht eine Reihe von Eigenkontrollen von Sauerstoff-Reduktionsanlagen vor und enthält Vorgaben zu Wartung und Instandhaltung, um die durchgehende Funktionsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985184 -
Folienpaket betrieblicher Brandschutz – Überblick
In dieser fertigen Schulungsunterlage werden gesetzliche Grundlagen, Ziele und Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes sowie Grundlegendes zu Brandschutzordnung und Brandschutzplänen erläutert.Redaktion WEKA - Alexander Stolar | Muster | Schulungsvorlage | pptx | 1,37 MB | Dokument-ID: 712303 -
Verbrennung von Abfällen
Die europarechtlichen Richtlinien betreffend der Abfallverbrennung sind in Ö durch die AVV umgesetzt worden. Ihr Geltungsbereich umfasst die Verbrennung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866080 -
Beseitigung der Verbrennungsrückstände
Gem § 17 AVV müssen Rückstände aus dem Betrieb der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage unter Anwendung geeigneter Techniken behandelt werden. Rückstände, die weder vermieden noch verwertet werden können, müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866086 -
Betreiberpflichten und Störungen
Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen müssen so betrieben werden, dass ein möglichst vollständiger Verbrennungsgrad erreicht und in Schlacke und Asche ein Gehalt an TOC von grds < 3 % des Trockengewichts des verbrannten Stoffes eingehalten wird.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866095 -
Meldepflichten
Die Emissionserklärung ist jeweils für ein Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres abzugeben.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1187811 -
Aufzeichnungspflichten
Liegt kein gültiger Beurteilungsnachweis vor, bedürfen Abfälle, die den Vorgaben der Anlage 8 der AVV entsprechen, einer Abfallinformation. Diese ist dem Anlageninhaber vom jeweiligen Abfallerzeuger oder Abfallsammler zu übermitteln.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866097