Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
Vorschrift
Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 (FGTV 2010)
Anhang 8
(zu § 25 Abs. 3)
Mindestinhalt einer Füllanweisung für Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung in Betriebstankstellen
Diese Anweisung gilt nur für die Abgabe von Flüssiggas an nichtöffentlichen Flüssiggas-Tankstellen (Betriebstankstellen).
Es dürfen auch Kraftgastanks bzw. in Kraftfahrzeugen und Anhängern eingebaute Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung befüllt werden.
Bei Gefahr Füllvorgang abbrechen.
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
- Der Motor und die Zündung des Fahrzeuges sowie eine eventuell vorhandene Fremdheizung mit Brennkammer müssen abgestellt sein. Das Fahrzeug und der Anhänger müssen durch Einlegen eines Ganges und durch Anziehen der Handbremse gegen Abrollen gesichert sein.
- Vor dem Anschluss des Füllschlauches ist zu prüfen, ob die Flüssiggasanlage eventuell Mängel aufweist und die auf dem Kraftgastank sowie auf dem eingebauten Druckbehälter angegebene Prüffrist noch nicht abgelaufen ist. Bei Feststellung bedenklicher sowie offensichtlicher Mängel oder bei Überschreitung der Prüffrist darf nicht befüllt werden.
- Für das Füllen sind Schutzhandschuhe anzuziehen. Austretendes Flüssiggas ist bis zu minus 42 °C kalt! Es besteht die Gefahr von Gefrierschäden!
- Die Verbote des Hantierens mit Feuer und offenem Licht sowie des Rauchens sind unbedingt einzuhalten.
- Die Verwendung von Mobiltelefonen (Handys) ist verboten.
- Zum Zeitpunkt der Befüllung des Flüssiggasbehälters von Kompaktanlagen ist das Füllen von Kraftgastanks sowie von eingebauten Druckbehältern unzulässig.
- Bei Austritt von Flüssiggas ist der Betankungsvorgang sofort abzubrechen.
- Folgende Verbote sind sowie folgendes Gebot ist zu beachten:
Füllvorgang für Kraftgastanks und eingebaute Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung
- Verschlusskappe vom Füllanschluss des Kraftgastanks oder des eingebauten Druckbehälters abnehmen.
- Zapfventil dicht anschließen.
- Motor der Flüssiggaspumpe einschalten.
- Peilventil am Kraftgastank oder am eingebauten Druckbehälter öffnen und während des Füllvorganges das Peilrohr beobachten (insbesondere wenn sich die maximale Füllgrenze nähert).
- Zapfventil betätigen, bis am Peilrohr Flüssiggas in flüssiger Phase austritt, dann Hebel des Zapfventils loslassen und den Füllvorgang beenden.
- Peilventil schließen.
- Motor der Flüssiggaspumpe ausschalten.
- Zapfventil nach Druckentlastung vom Füllanschluss des Kraftgastanks oder des eingebauten Druckbehälters abnehmen, Verschlusskappe auf den Füllanschluss aufsetzen und dicht verschließen.
Nach dem Betankungsvorgang den Bereich des Tankplatzes ehestmöglich verlassen.