Dokument-ID: 196660

Vorschrift

Flüssiggas-Verordnung 2002 (FGV)

Inhaltsverzeichnis

2. Hauptstück
Lagerung von Versandbehältern in Räumen

§ 51. Lagerräume

idF BGBl. II Nr. 446/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2003

Die Lagerung von Versandbehältern in Räumen muss in dafür vorgesehenen, nicht anders genutzten Lagerräumen erfolgen. Der Zugang muss gemäß § 13 Abs. 2 gekennzeichnet sein.