Dokument-ID: 754775

Vorschrift

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Verbundene Gewerbe

idF BGBl. I Nr. 111/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2002

Verbundene Gewerbe sind Gewerbe, die sich aus zwei oder mehreren Gewerben zusammensetzen und die im § 94 ausdrücklich als solche bezeichnet sind.