Dokument-ID: 754751

Vorschrift

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

Inhaltsverzeichnis

§ 96. Neueinstufung einer Tätigkeit als reglementiertes Gewerbe

idF BGBl. I Nr. 111/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2002

Durch die Neueinstufung einer Tätigkeit als reglementiertes Gewerbe wird der Berechtigungsumfang anderer reglementierter Gewerbe, von deren Berechtigungsumfang diese Tätigkeit auch schon bis zum In-Kraft-Treten der Neueinstufung umfasst war, nicht berührt.