Dokument-ID: 196301

Vorschrift

Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung (K-GFPO)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Sicherungsmaßnahmen

idF LGBl. Nr. 67/2000 | Datum des Inkrafttretens 26.10.2000

Nach Beendigung der Bekämpfung der örtlichen Gefahr sind erforderlichenfalls Maßnahmen zur Verhütung weiterer Schäden zu treffen.