Dokument-ID: 897687

Vorschrift

Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (Oö. FGP-VO)

Inhaltsverzeichnis

Anlage

zur Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der feuer- und gefahrenpolizeiliche Vorschriften erlassen werden (Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung – Oö. FGP-VO)

Brandschutzbeauftragten- bzw. Brandschutzgruppenausbildung
Dauer und Ausbildungsinhalte

1. Brandschutzbeauftragten-Grundkurs

Die Ausbildung besteht aus folgenden zwei Modulen:

Modul 1 mit 360 Minuten Unterrichtsdauer

Ausbildungsinhalte:
Grundlagen des Verbrennungsvorgangs; Erste und Erweiterte Löschhilfe mit praktischer Löschübung; Verhalten im Brandfall; Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes; Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten; Eigenkontrollen und Brandgefahren.

Das Modul 1 kann durch eine gleichwertige Feuerwehrausbildung ersetzt werden.

Modul 2 mit 660 Minuten Unterrichtsdauer

Ausbildungsinhalte:
Gesetzliche und technische Bestimmungen; baulicher Brandschutz; technischer Brandschutz; Brandgefahren und Abhilfemaßnahmen; Aufgaben der bzw. des Brandschutzbeauftragten (Aufbau der Brandschutzordnung, Brandalarmplan, Brandschutzpläne, Eigenkontrollen, Brandverhütung bei feuergefährlichen Tätigkeiten – Freigabe von Heißarbeiten, Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führen des Brandschutzbuchs).

2. Brandschutzbeauftragten-Fachkurs

Im Ausmaß von mindestens 360 Minuten.

2.1
Fachkurs für Brandschutzbeauftragte von Betrieben im Sinn des § 84b Z 1 Gewerbeordnung 1994 sowie Industrieanlagen.

2.2
Fachkurs für Brandschutzbeauftragte von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung.

2.3
Fachkurs für Brandschutzbeauftragte von Gebäuden, in denen sich widmungsgemäß mehr als 240 Personen aufhalten und die über technische Brandschutzeinrichtungen wie automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Druckbelüftungsanlagen und Ähnliches verfügen müssen.

Ausbildungsinhalte:
Betriebsspezifische Brandgefahren unter Berücksichtigung der nutzungsbedingten besonderen Verhältnisse; Kriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit von technischen Brandschutzmaßnahmen und Instandhaltung – Eigenkontrollen; Zusammenarbeit mit der Feuerwehr – Einsatzgrenzen des abwehrenden Brandschutzes; betriebsspezifische rechtliche Grundlagen im Hinblick auf Brandschutzmaßnahmen; Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf Brandschutz.

3. Kurse für Betreibende von technischen Brandschutzeinrichtungen

3.1 Kurs für Betreibende von Brandmeldeanlagen
Im Ausmaß von mindestens 240 Unterrichtsminuten:

Rechtliche Grundlagen für den Betrieb von Brandmeldeanlagen; Wirkungsweise von Brandmeldeanlagen; Zusammenwirkung mit anderen technischen Brandschutzeinrichtungen; Alarmorganisation/Brandfallsteuerungen; Instandhaltung, Wartung, Revisionen und Eigenkontrollen.

3.2 Kurs für Betreibende von Sprinkleranlagen
Im Ausmaß von mindestens 360 Unterrichtsminuten:

Rechtliche Grundlagen für den Betrieb von Sprinkleranlagen; Wirkungsweise von Sprinkleranlagen; Zusammenwirkung mit anderen technischen Brandschutzeinrichtungen; Instandhaltung, Wartung, Revisionen und Eigenkontrollen.

3.3 Kurs für Betreibende von Gaslöschanlagen

Im Ausmaß von mindestens 120 Unterrichtsminuten:

Rechtliche Grundlagen für den Betrieb von Gaslöschanlagen; Wirkungsweise von Gaslöschanlagen; Zusammenwirkung mit anderen technischen Brandschutzeinrichtungen; Alarmorganisation/Brandfallsteuerungen; Instandhaltung, Wartung, Revisionen und Eigenkontrollen.

3.4 Kurs für Betreibende von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Im Ausmaß von mindestens 120 Unterrichtsminuten:

Rechtliche Grundlagen für den Betrieb von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; Wirkungsweise; Zusammenwirkung mit anderen technischen Brandschutzeinrichtungen; Alarmorganisation/Brandfallsteuerungen; Instandhaltung, Wartung, Revisionen und Eigenkontrollen.

3.5 Kurs für Betreibende von Druckbelüftungsanlagen
Im Ausmaß von mindestens 120 Unterrichtsminuten:

Schutzziele; Dimensionierung; Aufbau; Pflichten der Betreibenden; Mängel; Stiegenhausrauchabzugsöffnungen.

4. Kurs für Mitglieder einer Brandschutzgruppe

Die Ausbildung besteht aus folgenden 2 Modulen:

Modul 1 mit 360 Minuten Unterrichtsdauer

Ausbildungsinhalte:
Erste und Erweiterte Löschhilfe mit praktischer Löschübung; Verhalten im Brandfall – Zusammenarbeit mit der öffentlichen Feuerwehr; Grundlagen des Verbrennungsvorgangs mit praktischen Übungen; Brandschutzkonzept – Begriffe, Aufbau und Wirkungsweise von baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen; Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes; Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten; Eigenkontrollen und Brandgefahren.

Modul 2 mit 330 Minuten Unterrichtsdauer

Ausbildungsinhalte:
Aufgaben der Brandschutzgruppe (Brandschutzordnung, …); Brandverhütung bei feuergefährlichen Tätigkeiten; Brandsicherheitswache; Verhalten im Brandfall; Zusammenarbeit mit der öffentlichen Feuerwehr; Gesetzliche Bestimmungen; baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz.

Das Modul 1 und 2 kann durch eine gleichwertige Feuerwehrausbildung ersetzt werden.

Abschlussbefragung:
Der Nachweis der vermittelten Fachkenntnisse gemäß Punkt 1 und Punkt 4 ist im Rahmen einer Abschlussbefragung im Beisein der Landesfeuerwehrkommandantin bzw. des Landesfeuerwehrkommandanten oder einer bestellten Vertretung sowie einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der BVS-Brandverhütungsstelle für Oberösterreich reg. Genossenschaft m.b.H. zu erbringen.