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Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
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Recht und Haftung im Brandschutz
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- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
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Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
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- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
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- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
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Bau- und Anlagentechnik
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- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
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- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
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- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
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- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
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- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
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Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
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Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
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- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
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Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
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Vorschrift
REACH-Verordnung (REACH-VO)
Artikel 124
Sonstige Zuständigkeiten
idF ABl. L 396/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2007
Die zuständigen Behörden übermitteln der Agentur auf elektronischem Weg alle ihnen vorliegenden Informationen über Stoffe, die zwar nach Artikel 12 Absatz 1 registriert wurden, deren Registrierungsdossiers aber nicht die gesamten Informationen nach Anhang VII enthalten, insbesondere Informationen darüber, ob sich im Zuge der Durchsetzungs- oder Überwachungstätigkeiten ein Risikoverdacht ergeben hat. Die zuständige Behörde aktualisiert diese Informationen gegebenenfalls.
Zusätzlich zu den von der Agentur gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe g bereitgestellten schriftlichen Leitlinien richten die Mitgliedstaaten nationale Auskunftsstellen ein, die die Hersteller, Importeure, nachgeschalteten Anwender und sonstige interessierte Kreise hinsichtlich ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung beraten, insbesondere hinsichtlich der Registrierung von Stoffen nach Artikel 12 Absatz 1.