Dokument-ID: 203886

Vorschrift

Verordnung über Gaspendelleitungen für ortsfeste Kraftstoffbehälter

Inhaltsverzeichnis

§ 4.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits genehmigte Betriebsanlagen mit ortsfesten Kraftstoffbehältern müssen der Verordnung spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten entsprechen.

Die Novelle 1995 tritt am 30. 12. 1995 in Kraft.