Dokument-ID: 213394

Vorschrift

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)

Inhaltsverzeichnis

21. Einwirkung durch AROMATISCHE NITRO- und AMINOVERBINDUNGEN

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden

Es ist besonders zu achten auf:

  • Appetitlosigkeit, sonstige Magen-Darmbeschwerden,
  • Schweißausbrüche,
  • Unruhe,
  • Kopfschmerzen,
  • Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems,
  • Kurzatmigkeit,
  • Haut- und Schleimhautreizungen,
  • allergische Dermatosen, Ekzeme und Asthma bronchiale.

Bei Arbeiten mit Aminoverbindungen ist zusätzlich zu achten auf:

  • Miktionsstörungen bzw. -beschwerden.

b. Arbeitsanamnese:

Es ist gezielt zu fragen nach:

  • der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  • technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
  • zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
  • dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.

c. Befunderhebung:

Allgemeine ärztliche Untersuchung:

Es ist besonders zu achten auf Zeichen einer Zyanose (Methämoglobinbildung) an Nägeln, Ohren und Nasenspitze.

Blut:

  • Blutstatus (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild, MCV)
  • Blutausstrich auf Heinz’sche Innenkörper
  • Bestimmung der Serumtransaminasen SGOT, SGPT sowie GGT

Harn:

  • Gesamtprotein (z. B. mittels Harnstreifen)

Bei Arbeiten mit krebserzeugenden aromatischen Aminoverbindungen:

  • einmal jährlich zytologische Harnuntersuchung (Färbung nach Papanicolaou)

d. Beurteilung:

Eignung:

Als Grenzwerte sind anzusehen:

Blut:

 

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen
12 g/dl für Männer

MCV:

79-97fl

Erythrozyten:

3,2 Millionen/µl für Frauen
3,8 Millionen/µl für Männer

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten
bzw. 3.700/µl bei nicht pathologischem
Differentialblutbild,
oberer Grenzwert: 13.000/µl

Thrombozyten:

150.000 bzw. 130.000/µl bei nicht pathologischem
Differentialblutbild

Leberfunktionsprüfung:

SGOT bis 50 U/I für Männer;

  • bis 35 U/I für Frauen;

SGPT bis 50 U/I für Männer;

  • bis 35 U/I für Frauen;

GGT bis 66 U/I für Männer;

  • bis 39 U/l für Frauen.

Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

Bei Unterschreiten bzw. Überschreiten der Grenzwerte im Blut (ausgenommen Differentialblutbild), bei Überschreiten von mindestens zwei der Lebergrenzwerte im Blut oder bei positivem Ergebnis der zytologischen Harnuntersuchung PAP III-IV.

Nichteignung:

Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch aromatische Nitro- und Aminoverbindungen verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei :

  • Erkrankungen des Blutes,
  • chronischen Lebererkrankungen,
  • Hauterkrankungen,
  • Erkrankungen der Nieren, der Harnblase und der ableitenden Harnwege.

e. Zeitabstand:

Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:

  • ein Jahr;

bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

  • drei Monate

(BGBl. II Nr. 26/2014)