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Vorschrift
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)
21. Einwirkung durch AROMATISCHE NITRO- und AMINOVERBINDUNGEN
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden
Es ist besonders zu achten auf:
- Appetitlosigkeit, sonstige Magen-Darmbeschwerden,
- Schweißausbrüche,
- Unruhe,
- Kopfschmerzen,
- Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems,
- Kurzatmigkeit,
- Haut- und Schleimhautreizungen,
- allergische Dermatosen, Ekzeme und Asthma bronchiale.
Bei Arbeiten mit Aminoverbindungen ist zusätzlich zu achten auf:
- Miktionsstörungen bzw. -beschwerden.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
- der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
- technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
- zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
- dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Es ist besonders zu achten auf Zeichen einer Zyanose (Methämoglobinbildung) an Nägeln, Ohren und Nasenspitze.
Blut:
- Blutstatus (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild, MCV)
- Blutausstrich auf Heinz’sche Innenkörper
- Bestimmung der Serumtransaminasen SGOT, SGPT sowie GGT
Harn:
- Gesamtprotein (z. B. mittels Harnstreifen)
Bei Arbeiten mit krebserzeugenden aromatischen Aminoverbindungen:
- einmal jährlich zytologische Harnuntersuchung (Färbung nach Papanicolaou)
d. Beurteilung:
Eignung:
Als Grenzwerte sind anzusehen:
Blut: |
|
Hämoglobin: | 10 g/dl für Frauen |
MCV: | 79-97fl |
Erythrozyten: | 3,2 Millionen/µl für Frauen |
Leukozyten: | unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten |
Thrombozyten: | 150.000 bzw. 130.000/µl bei nicht pathologischem |
Leberfunktionsprüfung:
SGOT bis 50 U/I für Männer;
- bis 35 U/I für Frauen;
SGPT bis 50 U/I für Männer;
- bis 35 U/I für Frauen;
GGT bis 66 U/I für Männer;
- bis 39 U/l für Frauen.
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Bei Unterschreiten bzw. Überschreiten der Grenzwerte im Blut (ausgenommen Differentialblutbild), bei Überschreiten von mindestens zwei der Lebergrenzwerte im Blut oder bei positivem Ergebnis der zytologischen Harnuntersuchung PAP III-IV.
Nichteignung:
Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch aromatische Nitro- und Aminoverbindungen verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei :
- Erkrankungen des Blutes,
- chronischen Lebererkrankungen,
- Hauterkrankungen,
- Erkrankungen der Nieren, der Harnblase und der ableitenden Harnwege.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
- ein Jahr;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
- drei Monate
(BGBl. II Nr. 26/2014)