Dokument-ID: 341814

Vorschrift

Versandbehälterverordnung 2011 (VBV 2011)

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Wärmeschutzeinrichtungen und Betrieb von Flaschenbündeln

idF BGBl. II Nr. 458/2011 | Datum des Inkrafttretens 29.12.2011

(1) Der Betrieb von Flaschenbündeln hat entsprechend der Z 4 der ÖNORM M 7396 zu erfolgen.

(2) Geräte gemäß § 1 Abs. 1 Z 1, und 2 ohne Wärmeschutzeinrichtungen sind während der Lagerung und der Benützung vor unzulässiger Erwärmung über
50 °C zu schützen.