Dokument-ID: 341789

Vorschrift

Versandbehälterverordnung 2011 (VBV 2011)

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Ersatz der Flüssigkeitsdruckprüfung

idF BGBl. II Nr. 458/2011 | Datum des Inkrafttretens 29.12.2011

Die Flüssigkeitsdruckprüfung als wiederkehrende Prüfung für Flaschen oder Großflaschen darf ersetzt werden durch:

  1. eine Schallemissionsprüfung oder eine Kombination aus Schallemissionsprüfung und Ultraschalluntersuchung; als Leitlinie für die Schallemissionsprüfung darf die ÖNORM EN ISO 16148 darf verwendet werden; oder
  2. eine Ultraschalluntersuchung, die für nahtlose Flaschen aus Aluminiumlegierung in Übereinstimmung mit der Norm ISO 10461 + A1 und für nahtlose Flaschen und Großflaschen aus Stahl in Übereinstimmung mit der Norm ISO 6406 durchzuführen ist.