Dokument-ID: 1052901

Vorschrift

Wiener Bautechnikverordnung 2020 (WBTV 2020)

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

idF LGBl. Nr. 4/2020 | Datum des Inkrafttretens 01.02.2020

Den im 9. Teil der Bauordnung für Wien festgelegten bautechnischen Vorschriften wird entsprochen, wenn die in den Anlagen enthaltenen Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik, soweit in ihnen bautechnische Anforderungen geregelt werden, eingehalten werden. Ausgenommen ist Punkt 2.1.5 der Anlage 11.