Dokument-ID: 220788

Vorschrift

Wiener Garagengesetz 2008 (WGarG 2008)

Inhaltsverzeichnis

2. Abschnitt
Betriebsvorschriften für kraftbetriebene Parkeinrichtungen

§ 21. Betriebsvorschriften für automatische Parksysteme

Das Betreten des Einstellraumes darf nur durch das Wartungspersonal erfolgen. Im Bereich des Zuganges ist ein diesbezüglicher Hinweis deutlich sichtbar und haltbar anzuschlagen.