Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach heißarbeiten lieferte 85 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (107) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (107) anzeigen-
Thema
-
(9)
Materialien
Materialien
(9)
- (3) Brandschutzorganisation Brandschutzorganisation (3)
- (3) Bau- und Anlagentechnik Bau- und Anlagentechnik (3)
- (1) Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe (1)
- (1) Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept (1)
- (1) Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT (1)
- (1) Brandschutzorganisation Brandschutzorganisation (1)
- (4) Bau- und Anlagentechnik Bau- und Anlagentechnik (4)
- (1) Brandschutztechnische Einrichtungen Brandschutztechnische Einrichtungen (1)
- (2) Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz (2)
- (1) Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe (1)
- (4) Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte (4)
- (1) Lager und Lagerungen Lager und Lagerungen (1)
- (3) Explosionsschutz Explosionsschutz (3)
-
(9)
Materialien
Materialien
(9)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Vorschrift
Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 (Pyr-LV 2023)
§ 7. Allgemeine Anforderungen an Räume
idF BGBl. II Nr. 130/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2023
(1) In Räumen, in denen pyrotechnische Gegenstände und Sätze gelagert werden, ausgenommen Verkaufsständen, müssen Wände, Decken und Türen aus nicht brennbaren Materialien bestehen.
(2) In Räumen, in denen pyrotechnische Gegenstände und Sätze gelagert werden, dürfen keine Feuerungsanlagen sowie keine elektrischen Heizkörper mit freiliegenden Glühdrähten verwendet werden. Es sind nur Heizkörper zulässig, deren Oberflächentemperaturen 120 ºC nicht überschreiten.
(3) In Räumen, in denen pyrotechnische Gegenstände und Sätze gelagert werden, sind Heißarbeiten sowie die Verwendung funkenziehender Werkzeuge, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer und Licht, das Abstellen von Kraftfahrzeugen und mit Verbrennungsmotoren betriebenen Maschinen, das Laden und Aufbewahren von Akkumulatoren und der Zutritt für Unbefugte verboten. Auf das Verbot des Rauchens und des Hantierens mit offenem Feuer und Licht sowie das Zutrittsverbot muss durch Anschläge im Sinne der Kennzeichnungsverordnung dauerhaft hingewiesen sein.
(4) In Räumen, in denen pyrotechnische Gegenstände und Sätze gelagert werden, müssen die in Hinblick auf das Lagergut, die Lagermenge, die Lagerart und die Größe des Lagers nach dem Stand der Technik erforderlichen Mittel für die erste Löschhilfe zur Verfügung stehen. Die Feuerlöschmittel und -geräte müssen gut sichtbar, auffallend gekennzeichnet und jederzeit leicht erreichbar sein. Orte, an denen Feuerlöschmittel und -geräte bereitgestellt werden, müssen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein. Es dürfen nur solche Feuerlöschmittel und -geräte vorhanden sein, deren Prüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geeignete, fachkundige Personen nicht länger als 27 Monate zurückliegt.