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WEKA (kp) | News | 30.11.2017
Feuerlöscher für Schweißen und Flämmen richtig auswählen
Bei allen Feuerarbeiten müssen laut TRVB 104 Feuerlöscher bereit stehen. Und natürlich müssen alle Arbeitnehmer im Ernstfall die Feuerlöscher sofort richtig bedienen können.
Mängel bei Feuerarbeiten, wie Schweißen und Flämmen, führen zu Bränden mit sehr hohen Sachschäden. Das verzögert nicht nur die Projekte, sondern es ruft jedenfalls die Behörde und die Medien auf den Plan. Und auch die Feuerversicherung stellt unangenehme Fragen.
Hohe Sicherheitsanforderungen beim Schweißen und Flämmen
Die hohen Sicherheitsniveaus sind im ASchG und in den Landesvorschriften festgelegt. Darüber hinaus gibt die TRVB 104 konkret vor, wie die Sicherheit zu gewährleisten ist.
Allen gemeinsam ist: Erlaubnisschein, Sicherheitsvorkehrungen und Feuerlöscher sind bei allen Feuerarbeiten Pflicht.
Feuerlöscher sind unbedingt erforderlich
Immer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. Das ist laut TRVB 104 integraler Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen. Die Anzahl und Größe der Feuerlöscher sowie das geeignete Löschmittel folgen den Kriterien der TRVB 124 für die erste und erweiterte Löschhilfe.
Wie viele und wie große Feuerlöscher sind nötig?
Ing. Kastner, Landesfeuerwehrkommando Oberösterreich, hat sich dieser Frage bei der FSE-Brandschutztagung am 31.8.2017 in St. Pölten gewidmet. Die Bemessung folgt folgenden Schritten:
- Trifft eine gesetzliche Regelung zu – dann ist diese anzuwenden. Das sind zB die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Druckgaspackungslagerungsverordnung, Bauarbeiterschutzverordnung sowie die OIB-Richtlinien 2 über die Bauvorschriften der Länder.
- Keine gesetzliche Regelung und Wandhydranten vorhanden – dann ist bei jedem Wandhydranten ein tragbarer Feuerlöscher mit einem minimalen Löschvermögen anzubringen (zB 13A oder 55B).
- Keine gesetzliche Regelung und keine Wandhydranten vorhanden – die Bemessung folgt der Tabelle 7 der TRVB 124. Das bedeutet, zuerst ist über das Ausmaß der Brandgefährdung zu entscheiden.
- Nimmt man für Schweißen oder Flämmen eine hohe Brandgefährdung an, sind die folgenden Anforderungen zu erfüllen:
- die Weglänge zum tragbaren Feuerlöscher darf maximal 10 m betragen.
- Pro 100 m² Netto-Grundfläche pro Geschoß muss ein tragbares Feuerlöschgerät vorhanden sein.
- Als minimales Löschvermögen pro Feuerlöscher ist für die Brandklasse A 27A vorzusehen, für die Brandklasse B 233B.
Bedienung der Feuerlöscher – regelmäßiges Üben ist Pflicht
Alle Personen, die mit Heißarbeiten wie Schweißen und Flämmen befasst sind, müssen die Sicherheitsbestimmungen kennen und darin geschult sein, die Feuerlöscher richtig zu bedienen.
Dies schützt vor Bränden und minimiert die Haftungsrisiken.
Bild von der Löschübung beim WEKA-Seminar Feuer- und Heißarbeiten in Linz am 9.10.2017
Seminar „Schweißen und Flämmen rechtssicher durchführen"
Für alle, die Feuer- und Heißarbeiten beauftragen, organisieren, überwachen oder durchführen. Denn das Haftungsrisiko ist groß!
zum Seminar am 6.2.2018 in Linz
zum Seminar am 20.2.2018 in Wien
Vorteile des Seminars:
- Top-Referenten:
FT-B Ing. Harald Maurer, Brandschutzingenieur und SFK bei IMS Brandschutz in Linz,
sowie das Team um Ing. Markus Pruckner, NoFirePro in Wien bringen jahrelange Praxiserfahrung im Bereich Brandschutz und Heißarbeiten mit - Alle Inhalte der TRVB 104 und ihre Umsetzung anhand vieler Praxisbeispiele
- Praktische Löschübung, Erfolgskontrolle, Eintrag ins Brandschutzbuch, 2 VÖSI-Weiterbildungspunkte