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WEKA (kp) | News | 25.06.2018

Neuerungen bei der Aus- und Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte

Im Juni 2018 ist die TRVB O 117 2018 „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung“ erschienen. Sie ersetzt die Ausgabe von 2010 und bringt einige Neuerungen für die Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten. Was hat sich geändert?

Neuerungen beim Ausbildungsumfang für Brandschutzbeauftragte

Die Regelungen sind weitgehend gleich geblieben. Die Ausbildung ist weiterhin mehrstufig. Neben der 3 Module für die Grundausbildung sind im Rahmen der erweiterten Ausbildung sowohl Brandschutztechnik- als auch nutzungsbezogene Seminare zu besuchen. Darüber hinaus ist weiterhin die regelmäßige Fortbildung (Recht und Technik) verpflichtend.

Gibt es im Betrieb mehrere BSB, muss jeder BSB laut neuer TRVB 117 nur jeweils ein nutzungsbezogenes Seminar besuchen. Ist ein BSB für ein Gebäude mit unterschiedlicher Nutzung verantwortlich, wird darüber hinaus empfohlen, weitere entsprechende nutzungsbezogene Seminare zu besuchen.

BSB müssen jetzt auch darauf achten, dass sie ergänzende nutzungsbezogene Seminare besuchen müssen, wenn sie den Arbeitsplatz wechseln oder wenn es Änderungen bei den anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen gibt.

Änderungen rund um Brandschutztechnikseminare

Eingeschränkt wurde, unter welchen Voraussetzungen der Besuch der Brandschutztechnikseminare RWA und GLA entfallen kann. Und zwar nur dann, wenn folgende Anlagen vorhanden sind:

  • Rauchabzüge für Stiegenhäuser
  • Natürliche Brandrauchentlüftung mit maximal 2 Rauchabschnitten
  • Gaslöschanlagen bei maximal 1 Löschbereich mit chemischen Gasen

Gültigkeitsdauer des Brandschutzpasses für BSB

Sie beträgt weiterhin 5 Jahre. Konkretisiert wurde in der neuen Fassung der Stichtag für den Ablauf der Gültigkeit. Relevant ist dafür das Datum des Kurses oder Seminares, das letztmalig den Brandschutzpass verlängert hat. Erleichtert wurde die Wiederaufnahme der Tätigkeit. Will ein BSB nach dem Erlöschen der Gültigkeit die Tätigkeit wieder aufnehmen, muss er jetzt nur das Modul 2 nochmals besuchen. Nur wenn die letzte Ausbildung mehr als 15 Jahre zurückliegt, müssen auch Brandschutztechnik- und nutzungsbezogene Seminare wieder absolviert werden.

Was tun bei Verlust des Brandschutzpasses

Die neue TRVB 117 sieht dafür auch eine klare Regelung vor. Der Brandschutzpass kann bei einer Ausbildungsinstitution gegen Vorlage der Zeugnisse bzw Bestätigungen wieder ausgestellt werden. Diese darf einen Unkostenbeitrag verrechnen.

Welche Ausbildungen sind jetzt anrechenbar?

Ausbildungen nach den ÖBFV-Richtlinien B-07 für Betriebsfeuerwehrkommandanten werden weiterhin jedenfalls anerkannt. Feuerwehrlehrgänge können als Aus- und Fortbildung dann angerechnet werden, wenn sie die Ausbildungsinhalte der Module 1 bis 3 enthalten. Dies muss durch den ÖBFV bestätigt werden. Entfallen ist die Ausbildung nach dem CFPA-Zertifikat.

Änderung bei den nutzungsbezogenen Seminaren

Die bisherigen Gruppe N4 „Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen“ ist entfallen.

Neuerung bei der Fortbildung des BSB durch den Besuch von Jours Fixes

Für die Verlängerung des Brandschutzpasses können Jours Fixes nur dann herangezogen werden, wenn sie im Ausmaß von mindestens 360 Minuten besucht wurden. Sie können bei verschiedenen Ausbildungseinrichtungen besucht werden. BSB müssen aber darauf achten, dass sie die Stunden von allen Ausbildungsinstitutionen bestätigt bekommen. Denn die Eintragung erfolgt laut neuer TRVB 117 durch die Ausbildungsinstitution, bei der die letzten 120 der 360 Minuten absolviert wurden, und auf Basis der Bestätigungen.

Weiterbildungstipp

Seminar mit praktischer Löschübung

Feuer- und Heißarbeiten

Seminar gemäß TRVB 117, Anhang 4/1

Ihr Nutzen:

  • Effektive Sicherheitsmaßnahmen von der Planung bis zur Überwachung
  • Lückenlose Risikoanalysen und Arbeitsfreigaben
  • Minimierung Ihrer Haftungsrisiken
  • Anrechenbar als Weiterbildung für BSB mit Eintrag im Brandschutzpass
  • Mit praktischer Löschübung