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WEKA (bli) | News | 23.01.2015

Neuerungen bei den TRVBs Nov 2014 – Jänner 2015

Die letzten Monate wurden einige neue TRVBs beschlossen und es kam auch zu vielen Änderungen, z. B. wurde die TRVB 130 Schulen – Teil 1 – Bauliche Maßnahmen aufgehoben. Alle Änderungen im Überblick finden Sie zusammengefasst in diesem Beitrag.

Änderungen durch Beschlüsse der 208. Sitzung, Ende Nov. 2014

  • TRVB 117 – Betrieblicher Brandschutz - Ausbildung:
    Der Punkt „Erweiterte Ausbildung N1-N4 Seminare“ wurde näher definiert bzw deren Bedeutung klargestellt:
    Jedes dieser Seminare muss eine Dauer von 360 min aufweisen, dh ein gemeinsamer Kurs zB N1 + N3 muss dann 720 min dauern. Somit ist es also unzulässig, ein Seminar von zB 420 min anzubieten und dann die Absolvierung N1 + N3 zu bestätigen.
    Es kann aber eine Fortbildungsveranstaltung mit 360 min durchgeführt werden, in der Inhalte der N-Seminare vorgetragen werden. Derartiges darf aber nur als „Fortbildungsveranstaltung“ im Brandschutzpass bestätigt werden, nicht als N-Seminar.
  • TRVB 112 – Druckbelüftungsanlagen:
    Punkt 12.2.1 in der TRVB wurde aktualisiert und besagt, dass die Ventilatoren von DBA (Druckbelüftungsanlagen) entweder direkt vom NS-Hauptverteiler oder von einem Nebenverteiler anzuspeisen sind. Wobei der Nebenverteiler aber direkt vom NS-Hauptverteiler über eine vor mechanischer Beschädigung geschützte Leitung mit Funktionserhalt E90 angespeist werden muss und nur der Aufteilung der eigenen Stromkreise für jeden einzelnen Ventilator der DBA dient. Diese Leitungen sind ebenfalls mit Funktionserhalt E90 auszustatten.
    NS Hauptverteiler und allfällige Nebenverteiler (DBA-Verteiler) müssen in Räumen, die eigene Brandabschnitte sind, aufgestellt werden. In diesen Räumen dürfen außer E-Verteilerschränken, E-Installationen und lüftungstechnischen Anlagen keine sonstigen Brandlasten vorhanden sein.
  • TRVB 158 – Elektroakustische Notfallsysteme: wurde überarbeitet und ist Anfang 2015 bereits erschienen.
  • TRVB 110 – Brandschutz in Kabel- und Installationsschächten: wurde verabschiedet und befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren.
  • TRVB 152 – Automatische Löschanlagen - Gasförmige Sonderlöschmittel: wurde überarbeitet und wird demnächst zur Stellungnahme aufgelegt werden.

Änderungen durch Beschlüsse der 209. Sitzung, Ende Jänner 2015:

  • TRVB 130 Schulen - Teil 1 - Bauliche Maßnahmen: Die Überarbeitung der TRVB 130 N wurde eingestellt und die bestehende TRVB 130 aufgehoben, da Schulen bereits durch die OIB-Richtlinien abgedeckt sind.
  • TRVB 152 – Feuerwehrufzüge: Aufgrund neuer technischer Entwicklungen kommt es zu einer Änderung von Punkt 5.8.7 der TRVB bezüglich der Betriebsstellung „1“ des Feuerwehrschalters in der Feuerwehrzugangsebene und der LED-Anzeige.
  • prTRVB 104 – Brandgefahren bei Feuer- und Heißarbeiten: Die Beobachtungsfrist endet mit 31. März, spätestens bis dahin müssen Stellungnahmen übermittelt werden. (Mehr zur prTRVB 104 siehe auch News „Die neue prTRVB 104 – Brandgefahren bei Feuer- und Heißarbeiten“)
  • TRVB 151 – Brandfallsteuerungen: Die Überarbeitung der TRVB wurde abgeschlossen und sie steht auf der Website des TRVB-Arbeitskreises unter Downloads zur Verfügung. Die Stellungnahmefrist endet mit 31. März 2015.
  • TRVB 114 – Anschaltebedingungen automatischer Brandmeldeanlagen an die öffentlichen Feuerwehren und TRVB 158 – Elektroakustische Notfallsysteme: Diese wurden im Präsidium des ÖBFV und von den österr. BV Stellen beschlossen und werden in Kürze verfügbar sein.

Quelle:

TRVB-Arbeitskreis