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WEKA (kp) | News | 08.07.2020
Brand in Einkaufszentrum führte zur Bestrafung eines Bauarbeiters
Funkenflug nach Feuer- und Heißarbeiten führt jedes Jahr erneut zu gefährlichen Bränden. Auch Arbeitnehmer am Bau können bei Brandschutzmängeln in die Pflicht genommen werden, was ein aktuelles Gerichtsurteil nach einem Dachbrand deutlich macht.
Im Zuge von Dacharbeiten an einem Einkaufszentrum wurden 2019 nächtliche Arbeiten mit einem Trennschneider durchgeführt, und zwar von einem Mitarbeiter eines Subauftragnehmers. Es kam dabei unbemerkt zu einem Glimmbrand in einer Dehnfuge, der nach einigen Stunden zu einem Dach-Großbrand führte.
Das Gerichtsverfahren
Als Ergebnis der polizeilichen Erhebungen wurde einer der beiden ausführenden Bauarbeiter angezeigt. Im Juni 2020 fand die Gerichtsverhandlung im Wiener Landesgericht statt, bei der sich der Bauarbeiter verantworten musste. Ihm wurde die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst zur Last gelegt. Dafür ist im Gesetz ein Strafausmaß von bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe vorgesehen. Im Falle einer Strafe drohten ihm auch die finanziellen zivilrechtlichen Ansprüche der Privatbeteiligten, in diesem Fall eine große Zahl.
Der ausführende Bauarbeiter, ein mehrfacher Familienvater, betonte im Prozess, die gefährdeten Stellen mit Dämmplatten abgedeckt zu haben, und auch in derselben Nacht später nochmals nachgesehen zu haben, ob alles in Ordnung ist. Er hatte dabei keinen Rauch bzw Brand wahrgenommen. Er räumte jedoch ein, nicht alle Sorgfaltsmaßnahmen erfüllt zu haben. Er wies aber vehement von sich, grob fahrlässig gehandelt zu haben.
Die Frage, ob der Bauarbeiter grob fahrlässig gehandelt hatte, wurde von der Richterin verneint. Die Richterin gestand dem Bauarbeiter auch zu, dass er möglicherweise die komplexe Gefahrenlage aufgrund geringer Deutschkenntnisse unterschätzt hatte. Die Richterin sprach eine Strafe aus, und zwar in Form einer Diversion – 80 Tage gemeinnützige Arbeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wie sah die Gesamtorganisation der Feuer- und Heißarbeiten im konkreten Fall aus?
Feuer- und Heißarbeiten führen zu komplexen Gefahrensituationen. Laut TRVB 104 sind deshalb umfangreiche Schutzmaßnahmen vor, während und nach den Arbeiten durchzuführen. Die Arbeitsstättenverantwortlichen müssen einbezogen sein, Freigaben erfolgen, die Koordination mit den Subfirmen gewährleistet und deren ausführende Mitarbeiter unterwiesen werden. Wie das im konkreten Fall umgesetzt war und warum alleine der Bauarbeiter zur Verantwortung gezogen wurde, war aus der Medienberichterstattung nicht zu entnehmen.
Quellen:
Weiterführende Informationen zur sicheren Ausführung von Feuer- und Heißarbeiten
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