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WEKA (kp) | News | 12.02.2015
ASchG-Novelle, OIB-RL 2014, Änderungen bei TRVBs im ersten Halbjahr 2015
Für das Frühjahr 2015 zeichnen sich wichtige Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit und Brandschutz ab. Was kann auf Sie mit der Novelle von ASchG, KennV und KJBG-VO, die OIB-Richtlinien Ausgabe 2014 sowie Neuerungen bei einzelnen TRVBs zukommen?
Derzeit in Arbeit: geplante Novelle von ASchG, KennV und KJBG-VO
Am 30.05.2015 läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung der CLP-VO ins österreichische Recht ab. Die CLP-VO regelt umfassend die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen und setzt auf dem internationalen Konzept von REACH auf. Dies brachte ua Neuerungen mit sich in Bezug auf Gefahreneigenschaften und -bezeichnungen, aber auch bei den zu verwendenden Gefahrensymbolen. Die neuen Eigenschaften und Symbole mussten stufenweise in einer langen Übergangsfrist angepasst werden. Ab 1.6.2015 dürfen beim Inverkehrbringen von chemischen Produkten nur mehr die neuen Symbole verwendet werden. Der Abverkauf von Produkten mit alter Kennzeichnung muss bis 1.6.2017 abgeschlossen sein.
Die geplanten Novellen von ASchG, KennV und KJBG-VO zielen darauf ab, das System der CLP-VO zu übernehmen. In Diskussion stehen darüber hinaus Übergangsfristen für die im Betrieb vorhandenen Gebinde mit alter Kennzeichnung. Darüber hinaus sind im Entwurf neben einzelnen Berichtigungen folgende Punkte enthalten:
- Kennzeichnung von Rohrleitungen
- Definition „erhebliche Mengen“ von Arbeitsstoffen und Lagerungsbeschränkungen
- Änderung bei der Kennzeichnungspflicht von Räumen, Behältern und Rohrleitungen, die gefährliche Arbeitsstoffe enthalten, auch außerhalb der Arbeitsräume
- Entfall der Ausnahme in ASchG und AAV für die Verwendung von Benzol in Motortreibstoffen abseits des Straßenverkehrs
- Übernahme der neuen Gefahrensymbole, Weiterbestehen des Symbols „Allgemeine Gefahr“
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche, Aufhebung von Verboten für weibliche Jugendliche (Anpassung an den Stand der Arbeitsmedizin .
Die neuen Bestimmungen sollen am 1.6.2015 in Kraft treten.
OIB-Richtlinien 2014 für den Brandschutz
Geplant sind Vereinfachungen bei den Anforderungen an Bauprodukte, Bautechnik und Fluchtwege vor allem bei Wohngebäuden, aber auch für Betriebsbauten und Garagen. Mit der Verlautbarung ist im Laufe des Frühjahrs zu rechnen. Sie müssen danach ins Landesrecht übernommen werden, um rechtswirksam zu werden.
Neuerungen bei TRVBs
- Die TRVB 114 (Anschaltebedingungen) sowie die TRVB 158 (Elektroakustische Notfallsysteme) wurden zum Jahresende 2014 beschlossen. Die Ausgaben 2015 werden demnächst im Webshop des Bundesfeuerwehrverbandes zur Verfügung stehen.
- Die Überarbeitung der TRVB 130 (Schulen) wurde eingestellt und die TRVB aufgehoben, an ihrer Stelle ist die OIB-RL 2 anzuwenden.
- Eine Änderung der TRVB 150 (Feuerwehraufzüge) kann im Änderungsdienst abgerufen werden.
- Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis 31.03.2015 für die prTRVB 104 (Feuer- und Heißarbeiten), TRVB 151 (Brandfallssteuerungen) und 152 (Gaslöschanlagen).