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WEKA (msi) | News | 22.09.2022

FSE Brandschutz-Fachtagung 2022

Die FSE-Brandschutztagung 2022 in St. Pölten brachte spannende neue Erkenntnisse zum präventiven Brandschutz, ua zu Druckbelüftungsanlagen, Fassadenbegrünungen und Brandschutz in der IT-Infrastruktur.

Die FSE-Brandschutztagung fand heuer zum ersten Mal seit der Corona-Pandemie wieder statt.

Zahlreiche Expert*innen und Interessierte versammelten sich an zwei Tagen in der Fachhochschule Sankt Pölten, um sich über die neuesten Themen im Brandschutz zu informieren und auszutauschen.

Wissensvermittlung für Profis wie auch für Laien

Die Vorträge waren sowohl für Brandschutz-Profis als auch für Laien verständlich und erkenntnisreich gestaltet. Eine gelungene Mischung aus konkreten Fallbeispielen sowie Erläuterungen der aktuellen Bestimmungen lieferte inspirierenden Input für die eigene Praxis. Das Themenspektrum verlief vom Brandschutz in denkmalgeschützten Gebäuden über Druckbelüftungsanlagen bis hin zu Fassadenbegrünungen und Brandschutz in der IT-Infrastruktur. Ein thematisches Highlight war, gemessen an der Teilnehmer*innenzahl, der Vortrag von Rajko Rothe über "Brandschutz für E-Fahrzeuge in Park- und Tiefgaragen". Auch die Vorträge von Diplomingenieurin Irmgard Eder zum "Österreichischen Parlament - Umbau und Bestandssanierung" sowie zum Thema "Pflegeheim vs Altenwohnheim – Schnittstellen und Abgrenzung" kamen sehr gut beim Publikum an.

Zahlreiche Aussteller vertreten

Auch in diesem Jahr – nach der zweijährigen Pandemiepause – waren mit über 50 Ständen wieder zahlreiche Aussteller aus Österreich, Deutschland und sogar aus Dänemark vertreten. So konnte man sich ein gutes Bild von neuen Produkten am Markt verschaffen und sich direkt vor Ort beraten und informieren lassen.

Neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Mag. Lukas Brunner vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft informierte in zwei Vorträgen über die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), die ua ein neues Klassifizierungssystem mit geänderten Flammpunktsgrenzen für brennbare Flüssigkeiten und neue Regelungen zur Zusammenlagerung mit sich bringt. Die Verlautbarung der Verordnung lässt nun bereits seit geraumer Zeit auf sich warten und wurde nunmehr nochmals verschoben, da sich Uneinigkeiten in Bezug auf die Übergangsfristen für die vorgeschriebene Erneuerung von Leckanzeigesystemen ergeben haben. Es ist laut Mag. Brunner jedoch gut möglich, dass die Verordnung noch heuer in Kraft tritt. 

Quelle

www.fse.at