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Clemens Purtscher | Muster | Technische Checkliste
Arbeitsfreigabe in explosionsgefährdeten Bereichen
Rechtliche Grundlagen |
Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) |
ASchG |
Nr | Vorgehensweise | OK | Bemerkung |
1 | Zuständigkeit für die Arbeitsfreigabe festlegen |
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1.1 | Fachkundige Person(en) benennen |
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1.2 | Weiterbildung der fachkundigen Personen gewährleisten |
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2 | Planungsmaßnahmen vor der eigentlichen Durchführung der Arbeiten |
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2.1 | Maschinen und Anlagen in den betreffenden Bereichen stillsetzen |
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2.2 | Bei Normalbetrieb übliche Arbeiten in den betreffenden Bereichen einstellen |
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2.3 | Informationsaustausch zwischen den beteiligten Personen |
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2.4 | Maßnahmen zur Konzentrationsbegrenzung brennbarer bzw gefährlicher Stoffe (Reinigung, Absaugung, Lüftung, Konzentrationsmessung etc) festlegen |
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2.5 | Zugänge und Wege zu den Arbeitsstellen festlegen |
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2.6 | Erforderliche persönliche Schutzausrüstung festlegen |
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2.7 | Gegebenenfalls erforderliches Spezialgerät klären |
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2.8 | Aufsichtspersonen festlegen |
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2.9 | Maßnahmen bei Schichtwechsel bzw über einen Normalarbeitstag hinausgehenden Arbeiten festlegen |
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3 | Vorbereitende Maßnahmen in besonders gefährdeten Bereichen |
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3.1 | Alle Zuleitungen sperren |
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3.2 | Betriebseinrichtungen, die brennbare Arbeitsstoffe enthalten oder enthalten haben, drucklos machen oder entleeren |
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3.3 | Verschlüsse unter Vermeidung von Funkenbildung öffnen |
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3.4 | Allenfalls vorhandene Restmengen entfernen |
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3.5 | Gründlich mit Wasser, Wasserdampf oder Inertgas spülen |
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3.6 | So reinigen, dass bei späterer Erwärmung keine Brand- oder Explosionsgefahr entstehen kann |
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3.7 | Behälter mit Wasser oder Inertgas füllen |
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3.8 | Sichere Beseitigung von Restmengen |
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4 | Inhalte von Freigabescheinen |
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4.1 | Genaue Bezeichnung des Orts im Betrieb, wo die Arbeiten durchgeführt werden |
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4.2 | Klare Benennung der durchzuführenden Arbeiten |
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4.3 | Benennung der Gefahren |
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4.4 | Erforderliche Vorkehrungen (Schutz- und Rettungsmaßnahmen) |
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4.5 | Erforderliche persönliche Schutzausrüstung |
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4.6 | Beginn und voraussichtliche Beendigung der Arbeiten |
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4.7 | Bestätigung des Verstehens (ausführende Personen) |
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4.8 | Verlängerung/Übergabeverfahren bei Schichtwechsel |
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4.9 | Rückgabe der Anlage zur Prüfung und Wiederinbetriebnahme |
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4.10 | Aufhebung der Freigabe, Anlage getestet und wieder in Betrieb genommen |
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5 | Weitere Elemente für Freigaben in besonders gefährdeten Bereichen |
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5.1 | Überwachung in Bezug auf die Entstehung explosionsgefährdeter Bereiche (kontinuierliche Messung oder mobile Messeinrichtungen) |
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5.2 | Verbot, Arbeitsmittel mit flüssigen brennbaren Stoffen oder Druckbehälter mit brennbaren Stoffen in die Betriebseinrichtungen mitzunehmen |
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5.3 | Ausreichende, allenfalls mechanische Lüftung |
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6 | Überwachung der Arbeiten in der Durchführungsphase |
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7 | Aufhebung der Maßnahmen (Abschlussphase) |
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