Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach heißarbeiten lieferte 85 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (107) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (107) anzeigen-
Thema
-
(9)
Materialien
Materialien
(9)
- (3) Brandschutzorganisation Brandschutzorganisation (3)
- (3) Bau- und Anlagentechnik Bau- und Anlagentechnik (3)
- (1) Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe (1)
- (1) Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept (1)
- (1) Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT (1)
- (1) Brandschutzorganisation Brandschutzorganisation (1)
- (4) Bau- und Anlagentechnik Bau- und Anlagentechnik (4)
- (1) Brandschutztechnische Einrichtungen Brandschutztechnische Einrichtungen (1)
- (2) Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz (2)
- (1) Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe (1)
- (4) Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte (4)
- (1) Lager und Lagerungen Lager und Lagerungen (1)
- (3) Explosionsschutz Explosionsschutz (3)
-
(9)
Materialien
Materialien
(9)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Clemens Purtscher | News | 17.08.2020
Brandschutztüren zwischen Brandabschnitten – Anforderungen an Feststellanlagen
Brandabschnitten kommt für die Begrenzung von Brandschäden große Bedeutung zu. Damit Türen diese Wirkung nicht schmälern, müssen sie den erforderlichen Feuerwiderstand gem OIB-Richtlinie 2 aufweisen und im Brandfall verlässlich geschlossen sein.
Wenn in einem Gebäude ein Brand ausbricht, lautet eine der entscheidenden Fragen für den Personen- und Sachschutz, wie schnell sich der Brand ausbreiten kann. Hier kommt der Einrichtung von Brandabschnitten eine entscheidende Rolle zu. Sie sollen das Brandgeschehen für einen bestimmten Zeitraum auf einen definierten Gebäudebereich begrenzen.
Dafür werden Brandabschnitte voneinander durch brandabschnittsbildende Bauteile (Wände, Decken) getrennt, die den Anforderungen an den Feuerwiderstand gemäß den Tabellen der OIB-Richtlinie 2 genügen müssen. Aber was, wenn diese Wände von Brandschutztüren durchbrochen werden sollen oder müssen?
Grundsätzlich sieht die OIB-Richtlinie 2 vor, dass Brandschutztüren in brandabschnittsbildenden Wänden dieselbe Feuerwiderstandsdauer aufweisen müssen wie die jeweilige Wand. Davon abweichend ist eine Ausführung der Türen in EI2 30-C bzw EI 30 möglich, wenn die Gesamtfläche sämtlicher Öffnungen in der Wand nicht mehr als 10 m² beträgt. Dabei stellt die OIB 2 darauf ab, dass eine solche Größenordnung im Brandfall von der Feuerwehr noch gehalten werden kann.
OIB-Richtlinie 2.1 für Betriebsgebäude
Auch Brandschutztüren in Brandwänden gemäß OIB 2.1 müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer aufweisen wie die Wände. Davon abweichend sind Türen in EI2 30-C möglich, wenn
- es das Gefährdungspotenzial im Betrieb zulässt,
- eine automatische Brandmeldeanlage, erweiterte automatische Löschhilfeanlage oder automatische Feuerlöschanlage vorhanden ist, und
- alle Öffnungen zusammen nicht mehr als 20 m² ausmachen.
Selbstschließvorrichtung, Feststellanlage
Brandschutztüren müssen über Selbstschließmechanismen verfügen. Wo es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, Brandschutzabschlüsse während der Betriebszeit offen zu halten, oder wo angenommen werden muss, dass das Problem der Unterkeilung von Brandschutztüren nicht anders gelöst werden kann, können die Abschlüsse mit Feststellanlagen versehen werden.
Baulicher Brandschutz – Feststellanlagen
Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen. Sie hat den Zweck, Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offenzuhalten, im Brandfall bzw. bei Rauchentwicklung hingegen sicher zu schließen. Wo es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, Brandschutz- und Rauchabschlüsse während der Betriebszeit offen zu halten (z.B. Förderwege), oder wo angenommen werden muss, dass das Problem der Unterkeilung von Brandschutztüren nicht anders gelöst werden kann, können die Abschlüsse mit Feststellanlagen versehen werden.
In dieser Gratis-Checkliste erfahren Sie, welche Vorschriften Sie bezüglich Einbau, Prüfung und Betrieb von Feststellanlagen beachten müssen und können im Dokument selbst eintragen, ob und wann Sie diese kontrolliert haben, z.B.
- Ist sichergestellt, dass der Schließbereich des Brandschutzabschlusses immer frei ist?
- Werden die Anwender mit der Funktionsweise der Feststellanlage vertraut gemacht?
- Werden die Eigenkontrollen durch den Betreiber durchgeführt?
- Werden die Feststellanlagen jährlich durch einen Sachkundigen gewartet?
- Wird ein Kontrollbuch geführt?
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Checkliste mit den Prüfpunkten als Word-Dokument zum Sofort-Download
- Sparen Sie wertvolle Zeit: Einfach bestellen, Checkliste herunterladen und an Ihre Anforderungen anpassen!
- Von Experten verfasst und regelmäßig aktualisiert
Damit wir Ihnen den Download zur Verfügung stellen können, geben Sie bitte Ihre Daten an.