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Neugründungs-Förderungsgesetz

Um Gesellschaftsgründern und Jungunternehmern ihren Einstieg ins Unternehmerdasein zu erleichtern, wurden 1999 mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) unter bestimmten Voraussetzungen Neugründungen und Betriebsübertragungen von verschiedenen Abgaben und Gebühren befreit.

Ab 2018 soll das Wirtschaftliche Eigentümer Register einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung leisten. In dieses Register werden die so genannten „wirtschaftlichen Eigentümer“ von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen.