Können Ihre Mitarbeiter bei Augenverätzungen sofort richtig handeln?
Bei Verätzungen der Augen entscheiden die ersten Minuten über die Schwere der Folgen. Erfahren Sie hier, wie Arbeitgeber für solche Notfälle vorsorgen müssen und wie bei der Ersten Hilfe vorzugehen ist.
Säuren und Laugen werden in vielen Branchen eingesetzt, zur Reinigung, Entfettung, in Produktionsprozessen, auf Baustellen, … Kommen die Augen damit in Berührung, dringen sie rasch in tiefere Augenschichten ein. Laugen sind in der Regel noch aggressiver als Säuren. Zusätzlich von Einfluss sind die Höhe der Konzentration und der Temperatur.
Jede Augenverätzung ist ein Notfall
Schon kleine Verätzungen können dauerhafte Verletzungen auslösen und bis zur vollständigen Erblindung führen. Gewebezerstörung oder Narbenbildung können sogar bis einige Tage nach dem Unfall auftreten. Auch wenn es nach einem harmlosen Ereignis aussieht – sofortiges Handeln ist somit jedenfalls ein Muss.
Pflichten der Arbeitgeber
Für den Schutz der Augen beim Umgang mit Säuren und Laugen sind geeignete PSA bereitzustellen, wie Schutzbrillen oder Gesichtsschutz. Für Notfälle sind Augenspüleinrichtungen vorzusehen, idealerweise mit medizinischen Spüllösungen, oder mit Wasser. Es ist zu kennzeichnen, wo die Augenspülreinrichtungen zu finden sind.
Zusätzlich sind alle Mitarbeiter intensiv und regelmäßig in Bezug auf die Risiken und die Erste Hilfe bei Augenverätzungen zu unterweisen.
Woran erkennen Mitarbeiter Augenverätzungen?
Bemerkbar sein können Rötungen, Schwellungen, Schmerzen, starker Tränenfluss, unangenehmes Reibegefühl im Auge, krampfartiges Geschlossenhalten der Augen (Lidkrampf).
Sofortige Augenspülungen als wichtigste Erste Hilfe Maßnahme
Kann die verunfallte Person das verletzte Auge nicht selbstständig offenhalten, muss dies von Ersthelfern übernommen werden. Der Eigenschutz der Ersthelfer ist zu beachten: es sind Schutzhandschuhe und gegebenenfalls Schutzbrillen zu tragen.
Dazu wird die verunfallte Person am Boden und auf die Seite des betroffenen Auges gelagert. Gespült wird in Richtung des inneren Augenwinkels. Die Spüllösung fließt dann nach außen und unten ab.
Allgemeine Maßnahmen
Darüber hinaus sind die allgemeinen Erste Hilfe Maßnahmen zu setzen: Ersthelfer hinzuziehen, Rettungskette in Gang setzen, die verunfallte Person aus dem Gefahrenbereich bringen, sie nicht alleine lassen, Kreislauf überwachen, bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage bringen, Vorgesetzte verständigen, gegebenenfalls Maschinen ausschalten …
Ärztliche Abklärung
Jede Verätzung muss medizinisch abgeklärt werden. Es ist wichtig, die Spülungen auch während des Transports ins Krankenhaus fortzuführen. Das Sicherheitsdatenblatt ist beim Transport mitzugeben, denn es enthält für die behandelnden Ärzte entscheidende Informationen.