WRÄG 2023: Die Neukonzeption der Wahlkartenlogistik für das Wahljahr 2024
Im Superwahljahr 2024 sind zahlreiche Änderungen des Wahlrechts durch das WRÄG 2023 zu berücksichtigen, allen voran die Reform der Wahlkartenlogistik.
Am 24. Februar 2023 wurde das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 kundgemacht, das seit 01.01.2024 von allen Wahlgemeinden anzuwenden ist.
Die wesentlichsten Neuerungen des WRÄG 2023
Neben der Neukonzeption der Wahlkartenlogistik bilden
- Erleichterungen für Wähler:innen mit Behinderungen,
- Maßnahmen hinsichtlich Administration und Organisation der Wahlbehörden, sowie
- Neuerungen im Volksbegehrengesetz
die Schwerpunkte des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023.
Die neue Wahlkartenlogistik
Das umfangreichste Paket des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 stellt die Neuordnung der Wahlkartenlogistik dar. Mit den neuen Regelungen soll eine große Zahl der abgegebenen Stimmen bereits am Abend des Wahltags oder spätestens am frühen Morgen des nächsten Tages ausgezählt sein.
Sofortige Stimmabgabe
Wer eine Wahlkarte bei einer Gemeinde persönlich abholt, wird dort sofort mittels Briefwahl wählen und die Wahlkarte wieder abgeben können. Die Gemeinde hält die Wahlkarte, nachdem die Entgegennahme im Zentralen Wählerregister erfasst wurde, bis zum Freitag vor dem Wahltag unter Verschluss.
Online Einsichtnahme
Wähler:innen können online, mittels ID Austria, nachvollziehen, ob nach einem Antrag bereits eine Wahlkarte für sie ausgestellt wurde und ob diese nach Stimmabgabe bei der zuständigen Behörde eingetroffen ist. Weiters erhalten Wahlberechtigte eine Abfragemöglichkeit hinsichtlich des Status ihrer Eintragung in der Wählerevidenz.
Die Packzettel
Um den Verdacht der Wahlmanipulation, etwa durch Verschwinden von Wahlkarten, von Vornherein auszuschließen, ist der Transport in Konvoluten vorgesehen. Diese Konvolute – sog „Packzettel“ – werden vom Zentralen Wählerregister generiert und stellen eine lückenlose Dokumentation der Bewegung der Wahlkarten sicher.
Auswertung der Briefwahlstimmen
Zur Briefwahl verwendete Wahlkarten können unmittelbar am Wahltag bei den örtlichen Wahlbehörden ausgewertet werden, und nicht erst am Tag darauf bei den Bezirkswahlbehörden. Um zu gewährleisten, dass keine Briefwahlstimmen versanden, wurde mit der Österreichischen Post eine verpflichtende Leerung aller Briefkästen am Samstag vor dem Wahltag gesetzlich festgelegt.
Weitere Änderungen durch das WRÄG 2023 im aktuellen Business White Paper
Nähere Informationen zur neuen Wahlkartenlogistik sowie zu weiteren Änderungen für das Superwahljahr 2024, wie
- der finanziellen Entschädigungen für Wahlbeisitzer,
- dem Entfall der Hauskundmachung sowie
- den Neuerungen hinsichtlich des Wahlkuverts
finden Sie in unserem aktuellen Business White Paper zum Wahlrechtsänderungsgesetz 2023.