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Abfallverbrennungsanlagen
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Verbrennung von Abfällen
Die europarechtlichen Richtlinien betreffend der Abfallverbrennung sind in Ö durch die AVV umgesetzt worden. Ihr Geltungsbereich umfasst die Verbrennung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866080 -
Übernahme von Abfällen
Der Inhaber einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage ist verpflichtet, alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Anlieferung und Annahme der Abfälle zu ergreifen, um Belastungen der Umwelt zu vermeiden oder zu begrenzen.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1189353 -
Beseitigung der Verbrennungsrückstände
Gem § 17 AVV müssen Rückstände aus dem Betrieb der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage unter Anwendung geeigneter Techniken behandelt werden. Rückstände, die weder vermieden noch verwertet werden können, müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866086 -
Betreiberpflichten und Störungen
Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen müssen so betrieben werden, dass ein möglichst vollständiger Verbrennungsgrad erreicht und in Schlacke und Asche ein Gehalt an TOC von grds < 3 % des Trockengewichts des verbrannten Stoffes eingehalten wird.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866095 -
Aufzeichnungspflichten
Liegt kein gültiger Beurteilungsnachweis vor, bedürfen Abfälle, die den Vorgaben der Anlage 8 der AVV entsprechen, einer Abfallinformation. Diese ist dem Anlageninhaber vom jeweiligen Abfallerzeuger oder Abfallsammler zu übermitteln.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866097 -
Meldepflichten
Die Emissionserklärung ist jeweils für ein Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres abzugeben.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1187811 -
Mess- und Prüfpflichten
Bei der Eingangskontrolle von gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich repräsentative Proben genommen und auf die Parameter gemäß Anlage 8 Kapitel 1 untersucht werden. Zudem sind im Abgas einer Anlage bestimmte Schadstoffe kontinuierlich zu messen.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1189354