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Chemikalienverordnung 1999 (ChemV 1999)
Anhang C - ÖNORM EN 862 Anhang B bis Anhang E
Anhang B
(normativ)
Versuchspläne für die Sequentialprüfung
Eignung der gewählten Sequentialprüfung.
Die Eignung eines Stichprobenprüfverfahrens ergibt sich im Allgemeinen aus den Koordinaten von zwei Punkten auf seiner Wirksamkeitskurve: dem Punkt für das Risiko des Herstellers und dem Punkt für das Risiko des Kunden. Die drei in dieser Norm angegebenen Stichprobenprüfverfahren sind etwa die Folgenden:
- Kinder (vor einer Demonstration) (Bild B.1 und Tabelle A.1):
- Annehmbare Qualitätsgrenzlage (AQL) = 10 % μ = 5 %
- Zurückzuweisende Qualitätsgrenzlage (LQ) = 20 % β = 5 %
- Kinder (nach einer Demonstration) (Bild B.2 und Tabelle A.2):
- (AQL) = 15 % μ = 5 %
- (LQ) = 25 % β = 5 %
- Erwachsene (Bild B.3 und Tabelle A.3):
- (AQL) = 5 % μ = 5 %
- (LQ) = 15 % β = 5 %
Obwohl diese Werte ausreichend genau sind, um das gewählte Stichprobenprüfverfahren zu beschreiben, würden sie sich jedoch nicht zur Berechnung einer neuen Gruppe von Annahme- und Ablehnungszahlen eignen.
Bei diesen Zahlen, die in den Versuchsplänen und Tabellen enthalten sind, werden noch andere Kriterien berücksichtigt und diese können in der Praxis als genormt betrachtet werden.
Anhang C
(informativ)
Nichtwiederverschließbare kindergesicherte Verpackung – Hinweis für das Vermitteln von Öffnungsanleitungen
C.1 Allgemeines
Die Aufmerksamkeit der Hersteller von kindergesicherten Verpackungen und der Verpackungsfirmen, die sie verwenden, konzentriert sich auf die Tatsache, dass die Brauchbarkeit von kindergesicherten Verpackungen und damit ihr Erfolg primär von der Meinung des Verbrauchers über ihre Bequemlichkeit abhängen.
Darüber hinaus sollten die Anleitungen für die Verwendung von kindergesicherten Verpackungen spezielle Empfehlungen enthalten für:
- den Konstrukteur oder Hersteller der Verpackung, der die Verpackung verkaufen will und sie einer Firma als kindergesicherte Verpackung mit dem Nachweis des angegebenen Prüfverfahrens anbietet;
- eine Firma, die die Verpackung verwendet, um ein Produkt zu verkaufen.
C.2 Empfehlungen für den Hersteller kindergesicherter Verpackungen
Diese schriftlichen Anleitungen sind für die Verwendung durch den Endverbraucher des verpackten Produktes vorgesehen und sollten deshalb so geschrieben sein, dass sie von Erwachsenen jedes Alters und jeder sozialen Gruppe verstanden werden.
Es ist wesentlich, vor der Prüfung die Öffnungsanleitungen so sorgfältig wie möglich mit den Verbrauchern zu erproben.
Besonders die folgenden Empfehlungen sollten möglichst befolgt werden:
- der Text ist kurz zu halten,
- es sollten keine zu speziellen technischen Begriffe verwendet werden.
Der Text kann durch ein Schaubild, das die verschiedenen zum Öffnen notwendigen Bewegungen durch Verwendung von Pfeilen, durch Zeigen der erforderlichen Handhaltung oder durch irgendwelche andere geeigneten Symbole gezeigt, ersetzt oder ergänzt werden.
Bei der Prüfung werden dem Erwachsenen die schriftlichen Anleitungen zusammen mit einer kindergesicherten Verpackung übergeben. Diese Anleitungen sollten mit denen der Handelspackung identisch sein. Das Ergebnis einer Prüfung kann deshalb im selben Maße von den gegebenen Anleitungen wie von der technischen Qualität der Verpackung abhängen.
C.3 Empfehlungen für die Firma, die die Verpackung verwendet
Eine kindergesicherte Verpackung, die nach den geltenden Prüfverfahren bestätigt wurde, ist allgemein für unterschiedliche Anwendungen vorgesehen.
Deshalb ist die Firma, die die kindergesicherte Verpackung verwendet, dafür verantwortlich, dass die Öffnungsanleitungen leicht zugänglich, lesbar und verständlich sind.
Anhang D
(informativ)
Anleitung für Personen, die die Prüfungen mit Kindern beaufsichtigen
D.1 Umgebung und Personal
Umgebung und Personal sollten vertraut und freundlich sein. Deshalb sollte das Personal den Versuchsort vorher aufsuchen und den Kindern bekannt werden, um ihr Vertrauen zu gewinnen. Es sollte nur der Prüfungsleiter anwesend sein, die Eltern sind von der Prüfung auszuschließen.
D.2 Soziale Verhältnisse der Kinder
Die Kinder sollten so ausgewählt werden, dass sie die verschiedenen sozialen, ethnischen und kulturellen Anteile der Gesamtbevölkerung und nicht nur der Bevölkerung der jeweiligen Umgebung, in der die Prüfung durchgeführt wird, möglichst genau repräsentieren.
D.3 Anamnese einer früheren Vergiftung
Alle Kinder, die in einen Vergiftungsunfall verwickelt waren, sollten von der Prüfung ausgeschlossen werden.
D.4 Vermeidung von Ablenkungen
Während der Prüfung sollten die Kinder so weit wie möglich von äußeren Ablenkungen ferngehalten werden.
D.5 Körperliche Stellung der Kinder
Sie können jede Haltung oder Stellung einnehmen, die für sie bequem ist.
D.6 Verhalten des Prüfungsleiters während der Prüfung
Der Prüfungsleiter sollte die Aufforderung so vorbringen, dass die Kinder zum Öffnen der Verpackung ermuntert werden.
Es sollten keine Öffnungshinweise gegeben werden außer der visuellen Demonstration, wenn eine Demonstration vorgesehen ist.
Die Kinder sollten nicht zurückgehalten oder abgelenkt werden.
Wenn die Kinder das Interesse an dem Prüfgegenstand verlieren, sollte der Prüfungsleiter die Aufforderung, ihn zu öffnen, wiederholen.
Wenn andere Überwachungsmittel eingesetzt werden, kann der Prüfungsleiter abseits von den Kindern stehen.
Der Prüfungsleiter sollte die Kinder mit allen Mitteln ermutigen, Zugang zu dem Inhalt zu erlangen, ohne jedoch eine spezielle Methode vorzugeben.
D.7 Vorsichtsmaßnahmen
Es sollte nur eine Prüfung bei einer Prüfveranstaltung durchgeführt werden, weil es einen statistisch signifikanten Unterschied zwischen der ersten und zweiten zu prüfenden Verpackung geben kann. Wenn ein Kind zu mehr als einer Prüfung herangezogen wird, sollte ein Abstand von mindestens 4 Wochen zwischen den Prüfungen liegen.
Anhang E
(informativ)
Anmerkung zur Anleitung bei der Prüfung mit Erwachsenen
E.1 Allgemeines
Anders als bei Prüfungen mit Kindern brauchen Prüfungen mit Erwachsenen nicht an einem speziellen Ort oder zu einer bestimmten Zeit durchgeführt zu werden. Die Prüfung sollte nur von einer Person gleichzeitig durchgeführt werden und es sollte nur der Prüfungsleiter anwesend sein.
E.2 Vorprüfung für alle Teilnehmer
Jeder Erwachsene ist vor der Prüfung einer Vorprüfung zu unterziehen und sollte auf die folgende Frage eine negative Antwort geben:
„Haben Sie beruflich mit dem Konstruieren, der Herstellung oder der Verwendung von kindergesicherten Verpackungen zu tun?“
ANMERKUNG
Um diese Information zu erhalten und gleichzeitig festzustellen, ob die Person lesen kann, ist es möglich, der Person die Frage in maschinegeschriebener (gedruckter) Form zu lesen zu geben. Personen mit offensichtlicher physischer Behinderung, die ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, sollten nicht herangezogen werden.
E.3 Zweck der Prüfung
Der Zweck der Prüfung sollte ausreichend detailliert, jedoch ohne Demonstration erklärt werden.
Literaturhinweise
EN 28317:1992, Kindersichere Verpackung – Anforderungen und Prüfverfahren für wiederverschließbare Verpackungen (ISO 8317:1989).
Normenreihe EN 45000, Certification and Accreditation.
ISO 8422:1991, Sequential sampling plans for inspection by attributes.