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Chemikalienverordnung 1999 (ChemV 1999)
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I. ABSCHNITT § 1.
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II. ABSCHNITT § 2. - § 9.
Gefährliche Eigenschaften, Einstufung -
III. ABSCHNITT § 10. - § 12.
Verpackung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen -
IV. ABSCHNITT § 13. - § 25.
Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung und das Sicherheitsdatenblatt- § 13.
- § 14. Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
- § 15. Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen
- § 16. Namen gefährlicher Stoffe in der Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen
- § 17. Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen
- § 18. Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze)
- § 19. Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
- § 20. Ausführung der Kennzeichnung
- § 21.
- § 22. Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften
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Besondere Bestimmungen für die Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen § 23. - § 25.
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V. ABSCHNITT § 26. - § 27.
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VI. ABSCHNITT § 28. - § 29.
Auskünfte durch die Zentrale Register- und Informationsstelle -
VII. ABSCHNITT § 30. - § 32.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen - Anhang A
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Anhang B
Leitfaden für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen -
Anhang C
Kindersichere Verschlüsse gemäß § 12 Abs. 2 ÖNORM EN 28317 über kindergesicherte Verpackungen – Anforderungen und Prüfverfahren für wiederverschließbare Verpackungen - Anhang D
- Anhang E
- Anhang F
- Anhang G
- Anhang H