Dokument-ID: 142439

Vorschrift

Feuerpolizeiordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 33.

Aufbau und Dienstbetrieb der Feuerwehr, Aufnahme und Ausscheidung, Rechte und Pflichten ihrer Angehörigen werden unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen durch die von der Landesregierung zu erlassende Satzung näher geregelt.