Dokument-ID: 072730

Vorschrift

Kärntner Bauvorschriften (K-BV)

Inhaltsverzeichnis

§ 21. Sonstige Abflüsse

idF LGBl. Nr. 80/2012 | Datum des Inkrafttretens 13.08.2012

Sonstige Abflüsse, insbesondere solche aus landwirtschaftlichen Anlagen, wie zB aus Stallungen, Düngersammelanlagen oder Silos, sind so zu sammeln, dass die Hygiene und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.

(LGBl. Nr. 80/2012)