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Themen
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Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
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Recht und Haftung im Brandschutz
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- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
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Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
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- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
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Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
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- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
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- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
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Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
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Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
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- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
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- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
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Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
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- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
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Vorschrift
REACH-Verordnung (REACH-VO)
2 Identifizierung des Stoffes
Die in diesem Abschnitt gemachten Angaben müssen zur eindeutigen Identifizierung des Stoffes ausreichend sein. Falls es technisch nicht möglich oder aus wissenschaftlicher Sicht unnötig ist, bestimmte nachstehend aufgeführte Angaben zu machen, so ist das ausreichend zu begründen.
2.1 Name oder andere Bezeichnung des Stoffes
2.1.1 Name(n) laut IUPAC-Nomenklatur oder andere internationale chemische Bezeichnung(en)
2.1.2 Andere Namen (allgemeine Bezeichnung, Handelsname, Abkürzung)
2.1.3 EINECS- oder ELINCS-Nummer (sofern vorhanden und sachdienlich)
2.1.4 CAS-Bezeichnung und CAS-Nummer (sofern vorhanden)
2.1.5 Sonstiger Identifizierungscode (sofern vorhanden)
2.2 Angaben zu Summen- und Strukturformel des Stoffes
2.2.1 Summen- und Strukturformel (einschließlich Smiles-Notation, sofern vorhanden)
2.2.2 Angaben zur optischen Aktivität und zum typischen Anteil von (Stereo-)Isomeren (falls zutreffend und sachdienlich)
2.2.3 Molekulargewicht oder Molekulargewichtsbereich
2.3 Zusammensetzung des Stoffes
2.3.1 Reinheitsgrad ( %)
2.3.2 Art der Verunreinigungen einschließlich Isomere und Nebenprodukte
2.3.3 Prozentanteil der wesentlichen Verunreinigungen
2.3.4 Art und Anteil (... ppm, .... %) etwaiger Zusatzstoffe (z. B. Stabilisatoren, Inhibitoren)
2.3.5 Spektraldaten (Ultraviolett-, Infrarot-, NMR-, Massenspektrografie)
2.3.6 Hochdruck-Flüssigchromatogramm, Gaschromatogramm
2.3.7 Beschreibung der Analysemethoden oder Angabe der bibliografischen Daten zur Identifizierung des Stoffes, gegebenenfalls auch zur Identifizierung der Verunreinigungen und Zusatzstoffe. Die Angaben müssen die Reproduktion der Methoden ermöglichen.