Dokument-ID: 833615

Vorschrift

Technische Bauvorschriften 2016 (TBV 2016)

Inhaltsverzeichnis

4. Abschnitt
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz

§ 9. Allgemeine Anforderungen

idF LGBl. Nr. 33/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2016

Bauliche Anlagen müssen in allen ihren Teilen so geplant und ausgeführt sein, dass sie unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes den Anforderungen der Hygiene, der Gesundheit und des Umweltschutzes entsprechen.