Dokument-ID: 213388

Vorschrift

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)

Inhaltsverzeichnis

15. Einwirkung durch TOLUOL

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

Es ist besonders zu achten auf:

  • Erkrankungen des Blutes und der Blut bildenden Organe,
  • chronisch entzündliche Hauterkrankungen,
  • ausgeprägte chronische konjunktivale Reizerscheinungen,
  • sowie auf Beschwerden im Bereich des zentralen und des peripheren Nervensystems wie:
  • Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, leichte Ermüdbarkeit,
  • Merkfähigkeitsstörungen, Konzentrationsstörungen, Farbsehstörungen,
  • Herzklopfen, Zittern in den Händen, Schweißausbrüche,
  • Appetitlosigkeit, Übelkeit, sonstige Magen-Darmbeschwerden,
  • Alkoholintoleranz.

b. Arbeitsanamnese:

Es ist gezielt zu fragen nach:

  • der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  • technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
  • zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
  • dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.

c. Befunderhebung:

Allgemeine ärztliche Untersuchung.

Blut:

Die Blutuntersuchung ist bei der Erstuntersuchung und einmal jährlich durchzuführen:

  • Blutstatus (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild)

Harn:

Die Harnprobe ist nach Ablauf einer Arbeitswoche/am Ende eines Arbeitstages/am Schichtende abzunehmen (der Zeitpunkt der Abnahme der Harnprobe ist anzugeben).

  • spezifisches Gewicht
  • o-Cresol

Für die o-Cresolbestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht ≥ 1010 mg/ml beträgt.

d. Beurteilung:

Eignung:

Als Grenzwerte sind anzusehen:

Blut:

 

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen
12 g/dl für Männer

Erythrozyten:

3,2 Millionen/µl für Frauen
3,8 Millionen/µl für Männer

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten bzw. 3.700/µl bei nicht pathologischem
 Differentialblutbild,
oberer Grenzwert: 13.000/µl

Thrombozyten:

150.000 bzw. 130.000/µl bei nicht pathologischem
Differentialblutbild

Harn:

  • o-Cresol: 0,8 mg/l

Bei wiederholt erhöhten o-Cresolwerten ist zusätzlich Toluol im Blut am Ende eines Arbeitstages zu bestimmen (der Zeitpunkt der Untersuchung ist anzugeben).

Grenzwert:

Toluol: 250 µg/l Blut

Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

Bei Unterschreiten bzw. Überschreiten der Grenzwerte im Blut (ausgenommen Differentialblutbild) oder im Harn sowie bei atypischen Morphologien im Blut.

Nichteignung:

Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch Toluol verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei:

Erkrankungen des Blutes und der Blut bildenden Organe, erheblichen Störungen im Bereich des zentralen und peripheren Nervensystems.

e. Zeitabstand:

Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:

  • ein Jahr;

bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

  • drei Monate.

(BGBl. II Nr. 26/2014)