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Dokument-ID: 780520

Vorschrift | Novellen

OIB-RL 2.3: Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m, Ausgabe 2015

OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m, Ausgabe 2015

Inhaltsverzeichnis

Diese Richtlinie basiert auf den Beratungsergebnissen der von der Landesamtsdirektorenkonferenz zur Ausarbeitung eines Vorschlages zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB in Entsprechung des Auftrages der Landesamtsdirektorenkonferenz iSd § 2 Abs 2 Z 7 der Statuten des OIB koordiniert und im Sachverständigenbeirat für bautechnische Richtlinien fortgeführt. Die Beschlussfassung der Richtlinie erfolgte gem § 8 Z. 12 der Statuten durch die Generalversammlung des OIB.